Urkunde bei Bürgerstiftungskongress in Göttingen überreicht – Anzahl gütesiegelfähiger Bürgerstiftungen gesunken
Ortenberger Bürgerstiftung erneut mit Gütesiegel ausgezeichnet

Ulrike Reichart (von links), Leiterin Initiative Bürgerstiftungen, Torsten Sälinger, Vorstandsvorsitzender Gertrud-von-Ortenberg-Bürgerstiftung, und Dr. Marie-Luise Stoll-Steffan, stellvertretende Leiterin Arbeitskreis Bürgerstiftungen, bei der Übergabe des Gütesiegels auf dem Bürgerstiftungskongress in Göttingen
  • Ulrike Reichart (von links), Leiterin Initiative Bürgerstiftungen, Torsten Sälinger, Vorstandsvorsitzender Gertrud-von-Ortenberg-Bürgerstiftung, und Dr. Marie-Luise Stoll-Steffan, stellvertretende Leiterin Arbeitskreis Bürgerstiftungen, bei der Übergabe des Gütesiegels auf dem Bürgerstiftungskongress in Göttingen
  • hochgeladen von Daniel Hengst

Ortenberg (st). „Nur 70 Prozent der Bürgerstiftungen sind gütesiegelfähig“, erzählt Torsten Sälinger, „die Gertrud-von-Ortenberg-Bürgerstiftung war es und wir bleiben es." Das Gütesiegel wurde dem Vorsitzenden des Stiftungsvorstandes, Torsten Sälinger, beim Bürgerstiftungskongress am 15. September in Göttingen durch Ulrike Reichart, Leiterin Initiative Bürgerstiftungen, und Dr. Marie-Luise Stoll-Steffan, stellvertretende Leiterin Arbeitskreis Bürgerstiftungen, überreicht.

Bereits im ersten Jahr nach ihrer Gründung hatte die 2014 gegründete Gertrud-von-Ortenberg-Bürgerstiftung das Gütesiegel für Bürgerstiftungen erhalten. Das Gütesiegel wird zeitlich befristet vom Arbeitskreis Bürgerstiftungen des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen verliehen und hat für zwei Jahre Gültigkeit. Die Gesamtzahl der mit dem Gütesiegel ausgezeichneten Bürgerstiftungen in Deutschland beläuft sich jetzt auf 300. Damit ist die Anzahl erstmals im Vergleich zum Vorjahr um sieben gesunken.

Seit 2003 prüft eine unabhängige Jury aus erfahrenen Bürgerstiftern und Bürgerstiftungsexperten für die Gütesiegel-Vergabe, ob die „10 Merkmale einer Bürgerstiftung“ erfüllt werden. Dazu zählen: die Unabhängigkeit der Bürgerstiftung von Kommune, Kreditinstitut oder Einzelperson, die Transparenz ihrer Tätigkeit, ein klar definierter Lokalbezug und die Breite des in den Förderzwecken bestimmten Engagements. Als einziges Zertifikat im deutschen Stiftungswesen gibt das Gütesiegel Auskunft, ob eine Bürgerstiftung diesen Merkmalen entspricht.

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