Grundsteuerreform

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Ortenau (st). Im Rahmen der Grundsteuerreform müssen Grundstückseigentümer in Baden-Württemberg in der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 eine Erklärung mit Angaben zu ihrem Grundbesitz gegenüber dem Finanzamt einreichen. Diese Feststellungserklärung ist verpflichtend und muss digital über „Mein ELSTER“ an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. Nur in Härtefällen kann sie in Papierform abgegeben werden. Da je nach Grundstücksart verschiedene Daten eingereicht werden müssen und je...

  • Ortenau
  • 01.07.22
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