Informationen zur Grundsteuerreform
Hier gibt es Hilfestellungen

Ortenau (st). Im Rahmen der Grundsteuerreform müssen Grundstückseigentümer in Baden-Württemberg in der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 eine Erklärung mit Angaben zu ihrem Grundbesitz gegenüber dem Finanzamt einreichen. Diese Feststellungserklärung ist verpflichtend und muss digital über „Mein ELSTER“ an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. Nur in Härtefällen kann sie in Papierform abgegeben werden. Da je nach Grundstücksart verschiedene Daten eingereicht werden müssen und je nach Flurstück unterschiedliche Behörden Ansprechpartner sind, gibt das Amt für Vermessung und Flurneuordnung Informationen und Tipps zu den wichtigsten Fragen, kann allerdings keine Auskünfte und Beratungen zur Grundsteuer leisten. Dies fällt in die Zuständigkeit des Finanzamtes, heißt es in einer Presseinformation des Landratsamts.
Wo gibt es Informationen zu den einzureichenden Daten?
Die zur Feststellungserklärung notwendigen Daten werden von der Finanzverwaltung ab dem 1. Juli 2022 über zwei kostenfreie Viewer unter www.grundsteuer-bw.de angeboten und können von dort auch kostenlos bezogen werden.
Welche Informationen müssen für die Feststellungserklärung übermittelt werden?
Für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke (Grundsteuer A) müssen die klassifizierte Eigentumsfläche und der Bewertungsfaktor des Finanzamtes angeben werden.
Für Bauland - bebaute und unbebaute Grundstücke - sind die Fläche von Grund und Boden und die Bodenrichtwerte des Gutachterausschusses (Grundsteuer B) einzureichen.
Informationen des Fachbereichs Vermessung, wie zum Beispiel die Aktualität der Gebäude oder der Nutzungsart, spielen im Rahmen der Feststellungserklärung gegenüber dem Finanzamt keine Rolle.
Weitere Informationen und Daten zur Feststellungserklärung, Erklärvideos sowie ein umfassendes FAQ werden von der Finanzverwaltung seit dem 1. Juli 2022 auf der Internetseite www.grundsteuer-bw.de angeboten.

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