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                            Geimpfte von Absonderungspflicht befreit
                        
                                        Land ändert Corona-Verordnung
                
            
        
                    Stuttgart/Ortenau (st). Das Robert Koch-Institut (RKI) hat seine Empfehlungen zum Umgang mit geimpften Personen aktualisiert. Demnach ist für enge Kontaktpersonen, die vollständig gegen COVID-19 geimpft sind, eine Ausnahme von der Pflicht zur Absonderung vorzusehen. Gleiches gilt für Personen, die bislang eine Impfstoffdosis erhalten und darüber hinaus in der Vergangenheit eine COVID-19-Erkrankung durchgemacht haben. „Wir setzen in Baden-Württemberg die Empfehlungen des RKI um. Die...









 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
                        