Geimpfte von Absonderungspflicht befreit
Land ändert Corona-Verordnung

Wer den vollen Impfschutz hat, der muss sich künftig nicht mehr in Quarantäne begeben, wenn er Kontakt mit einem Covid-19-Patienten hatte. | Foto: gro
  • Wer den vollen Impfschutz hat, der muss sich künftig nicht mehr in Quarantäne begeben, wenn er Kontakt mit einem Covid-19-Patienten hatte.
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Stuttgart/Ortenau (st). Das Robert Koch-Institut (RKI) hat seine Empfehlungen zum Umgang mit geimpften Personen aktualisiert. Demnach ist für enge Kontaktpersonen, die vollständig gegen COVID-19 geimpft sind, eine Ausnahme von der Pflicht zur Absonderung vorzusehen. Gleiches gilt für Personen, die bislang eine Impfstoffdosis erhalten und darüber hinaus in der Vergangenheit eine COVID-19-Erkrankung durchgemacht haben.

„Wir setzen in Baden-Württemberg die Empfehlungen des RKI um. Die Landesregierung wird nun die Corona-Verordnung Absonderung und die Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne entsprechend anpassen. Es wird eine Ausnahmeregelung in die jeweiligen Verordnungen aufgenommen, wonach sich geimpfte, symptomlose Personen künftig nicht mehr in Absonderung begeben müssen, wenn sie Kontakt zu einem COVID-19-Fall hatten. Gleiches gilt für Einreisende aus sämtlichen Risikogebieten im Ausland“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am Montag, 12. April, in Stuttgart. Nach der RKI-Empfehlung gilt ein Impfschutz als vollständig, wenn seit der letzten vorgeschriebenen Impfdosis 14 Tage vergangen sind. Anerkannt werden alle in der EU zugelassenen Impfstoffe. Die Änderungen werden diese Woche vorgenommen und sollen am nächsten Montag, 19. April, in Kraft treten.

Besucher weiter testen

Weitere Änderungen im Hinblick auf geimpfte Personen ergeben sich für stationäre Einrichtungen der Pflege. Hier können bei einer Durchimpfungsrate von 90 Prozent der Bewohner wieder mehr Besuche ermöglicht werden. Die Hygienemaßnahmen, insbesondere die qualifizierte Maskenpflicht und die Testung vor Zutritt für Besucher gelten aber weiterhin fort.

Auf Betreiben einer gemeinnützigen Einrichtung im Landkreis Lörrach wird das Land dem Vergleichsvorschlag des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) vom 06. April 2021 weitestgehend zustimmen. „Wir sind an einer für alle Beteiligten zufriedenstellenden Einigung interessiert. Dabei gilt es, das Bedürfnis älterer geimpfter Menschen nach Normalisierung genauso im Blick zu behalten wie alle Erkenntnisse des Gesundheitsschutzes“, so Lucha.

Minister Lucha hatte bereits in der vergangenen Woche mit einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn darauf hingewiesen, dass wichtige Fragen im Umgang mit Doppeltgeimpften ungeklärt seien und darum gebeten, bis heute Mittag eine Klarstellung für ein bundeseinheitliches Vorgehen zu erhalten. Vor dem Hintergrund, dass diese Klarstellung durch den Bund noch immer nicht erfolgt ist, übernimmt das Land jetzt die Initiative. Die Gerichte haben zurecht auf den entsprechenden Handlungsbedarf hingewiesen.

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