Stadtvewaltung

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Lokales

Zwei Veranstalter verstießen in Offenburg gegen Pflicht
Versammlungen nur nach einer Anmeldung

Offenburg (st). Gegen die Pflicht zur Anmeldung von Versammlungen wurde am vergangenen Wochenende in Offenburg erneut verstoßen. Die Stadt Offenburg weist deswegen in einer Pressemitteilung ausdrücklich darauf hin, dass Versammlungen unter freiem Himmel anzumelden sind. Die Regelungen des Versammlungsgesetzes gelten für jedermann und auch in Zeiten von Corona. Wer gegen die Anmeldepflicht verstößt, macht sich laut Versammlungsgesetz strafbar: „Wer als Veranstalter oder Leiter eine öffentliche...

  • Offenburg
  • 15.05.20
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