Zwei Veranstalter verstießen in Offenburg gegen Pflicht
Versammlungen nur nach einer Anmeldung

Offenburg (st). Gegen die Pflicht zur Anmeldung von Versammlungen wurde am vergangenen Wochenende in Offenburg erneut verstoßen. Die Stadt Offenburg weist deswegen in einer Pressemitteilung ausdrücklich darauf hin, dass Versammlungen unter freiem Himmel anzumelden sind. Die Regelungen des Versammlungsgesetzes gelten für jedermann und auch in Zeiten von Corona. Wer gegen die Anmeldepflicht verstößt, macht sich laut Versammlungsgesetz strafbar: „Wer als Veranstalter oder Leiter eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug ohne Anmeldung durchführt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“

Zum Hintergrund: Vergangenes Wochenende haben laut Stadt Mitglieder beziehungsweise Sympathisanten der AfD zu einem „Offenburger Spaziergang fürs Grundgesetz“ über die sozialen Netze aufgerufen und sich anschließend in der Offenburger Innenstadt getroffen, gemeinsame Plakate sowie Banner präsentiert und Grundgesetzausgaben verteilt. Die angeblich zufälligen Treffen in der Offenburger Innenstadt sowie vor dem Rathaus stellen jedoch Versammlungen dar, die es bei der Stadt Offenburg als Versammlungsbehörde anzumelden gilt.

Ein weiterer stadtbekannter Corona-Kritiker fand sich Samstag ebenfalls an den Werres-Vögeln ein und forderte Passanten auf, einer Meditation gegen die Corona-Maßnahmen zu folgen. Auch diese Versammlung war nicht angemeldet.
Nach Einschätzung der Stadtverwaltung wären beide Veranstaltungen auch zulässig gewesen, wenn vorab eine Anmeldung vorgenommen worden wäre. Warum dies nicht erfolgte und damit die gesetzlichen Vorgaben zumindest in einem Fall sogar bewusst missachtet wurden, erschließt sich nicht.

Die Stadtverwaltung wird dies sowohl für Samstag, 9. Mai, als auch in Zukunft nicht mehr dulden und Zuwiderhandlungen gegen die gesetzlichen Vorgaben zur Anzeige bringen.

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