Lokales
Niedrige Pegelstände
Keine Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen
Ortenau (st) An Bächen, Flüssen und Seen darf derzeit kein Wasser entnommen werden, um landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche und gartenbauliche Flächen sowie Hausgärten zu beregnen. Darauf weist die untere Wasserbehörde des Landratsamtes Ortenaukreis hin. Bei dem derzeit herrschenden Niedrigwasser dürfen auch Inhaber von Wasserrechten diese nur im erlaubten Umfang ausüben. Die in den wasserrechtlichen Entscheidungen festgelegten Mindestwasserabgaben sind strikt einzuhalten. Für genehmigte...