Vom 12. bis 30. September
Bachabschlag am Mühlbach

Achern (st). Der diesjährige Bachabschlag des Acherner Mühlbaches findet von Samstag, 12. September, ab 7 Uhr bis Mittwoch, 30. September, 18 Uhr statt. Der Wasserdurchfluss wird deutlich reduziert, um dadurch den gewässeranliegenden Gemeinden und Eigentümern beziehungsweise Baulastträgern von Bauwerken, Ufermauern und Wasserkraftanlagen die notwendigen Unterhaltungsarbeiten vom Gewässerbett aus zu ermöglichen. Die Arbeiten umfassen Reparaturen an Brücken und Ufermauern, Entfernung von Geschwemmsel, Sicherung oder Entfernung unterspülter Gehölze sowie die Herstellung von naturnahen Ufersicherungen. Außerdem werden von den gewässerunterhaltspflichtigen Gemeinden an zugänglichen Bereichen Geschiebeablagerungen geräumt, um einer schleppenden Verlandung des Gewässers entgegenzuwirken und damit nachhaltig den Gewässerquerschnitt für einen ausreichenden Durchfluss zu gewährleisten. Der an den Böschungen angespülte Müll und abgelagerte Unrat sollte in diesem Zuge ebenfalls beseitigt werden. In diesem Zusammenhang bittet die Stadtverwaltung Eigentümer und Bewirtschafter angrenzender Ufergrundstücke um Mithilfe und Unterstützung, damit alle Beteiligten nach Beendigung des Abschlages sich wieder an einem ordnungsgemäßen Gewässerzustand erfreuen können.

Zugänglichkeit ermöglichen

Die Bewirtschafter und Eigentümer der ufernahen Flächen beziehungsweise Grundstücken werden darauf hingewiesen, dass der gesetzlich festgelegte und geschützte Gewässerrandstreifen von mindestens fünf Metern entlang des Ufers gemessen ab der Böschungsoberkante oder der wasserseitigen Oberkante einer Uferbefestigung von baulichen Anlagen und Ablagerungen freizuhalten ist, um eine Zugänglichkeit für Unterhaltungsarbeiten in eigener und fremder Zuständigkeit zu ermöglichen und einer naturnahen Gewässerentwicklung nicht entgegenzuwirken.

Gewässerschau

Im Rahmen einer behördlichen Gewässerschau am Donnerstag, 24. September, werden die Unterhaltungsarbeiten in Augenschein genommen, eventuelle, weitere erforderliche Unterhaltungsmaßnahmen besprochen beziehungsweise Missstände aufgenommen, die dann im weiteren Verfahrensverlauf von der Stadt Achern an die Zuständigen weitergegeben werden.

Die Stadtverwaltung bittet die Pächter des Fischgewässers, die erforderlichen Vorkehrungen zum Schutz des Fischbesatzes rechtzeitig zu treffen.

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