Urteil zum Baugesetzbuch
OB Muttach schreibt an Regierungspräsidentin

Achern (st) "Bauwillige junge Familien dürfen bei ihrem Lebenstraum eines Einfamilienhauses nicht zum Spielball von Verbandsinteressen und juristischen Auseinandersetzungen werden", so Oberbürgermeister Klaus Muttach mit Blick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum §13b Baugesetzbuch. In einem Schreiben an Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer sowie die örtlichen Landtagsabgeordneten Bernd Mettenleiter und Willi Stächele weist der Acherner Rathauschef auf die massiven negativen Folgen des Urteilsspruchs hin, welcher die kommunale Ebene finanziell und zeitlich erheblich belaste. Das vom Bundesgesetzgeber geschaffene Instrument hätte die rasche Schaffung von Wohnraum beschleunigt und das Verfahren entbürokratisiert, stattdessen werden Träume junger Familien vom Eigenheim zerstört.

Baugebiet Muhrfeld

Der Bebauungsplan für das Baugebiet Muhrfeld in Sasbachried ist bereits seit mehr als einem Jahr in Kraft getreten. Das Gebiet sei vollständig und fertig erschlossen. Die Größe mit 14 Bauplätzen sei bedarfsgerecht und angemessen, die deutlich höhere Zahl von Interessenten verdeutliche den Bedarf nach Bauplätzen in diesem Gebiet an der Ortsrandlage, so Muttach.

Aufgrund des Urteils hat die Stadt jetzt die notariellen Beurkundungstermine für den Kaufvertrag ausgesetzt. Gerade für bauinteressierte junge Familien mit der Hoffnung auf ein kleines Einfamilienhaus sei die Situation nicht nachvollziehbar. Neben anhaltend hohen Baukosten und weiter steigenden Bauzinsen würden diese jetzt noch mit der Ungewissheit konfrontiert, ob es für sie in diesem Gebiet überhaupt eine Baumöglichkeit gibt und gegebenenfalls wann dies sein wird. Die Realisierung eines Eigenheims sei oft die größte private Investitionsentscheidung. Jungen Familien sei mit fortschreitender Zeit nicht mehr zu vermitteln, dass dieses Projekt in mehrfacher Hinsicht mit Unwägbarkeiten und Unsicherheiten versehen ist und gegebenenfalls aus nicht nachvollziehbaren Gründen scheitern könnte.

Haftungsrechtliche Gewissheit

In seinem Schreiben an Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer und die örtlichen Landtagsabgeordneten Bernd Mettenleiter und Willi Stächele verweist Muttach darauf, dass die Stadt mit eigener Baurechtszuständigkeit auf der Genehmigungsseite die haftungsrechtliche Gewissheit braucht, wie mit Bauanträgen einheitlich und verbindlich umgegangen werden kann. Das Land trage für die aktuelle missliche Situation keine Verantwortung. Trotzdem bitte er darum, sich im Sinne sowohl der wartenden Bauinteressenten als auch der städtischen Genehmigungsbehörde dafür einzusetzen, dass für die voll erschlossenen Gebiete mit einem seit längerem in Kraft befindlichen Bebauungsplan „eine lösungsorientierte Handlungsanweisung von Ministeriumsseite herausgegeben wird, damit die Baurechtsbehörde die Baugenehmigungen rechtssicher erteilen kann“, so Muttach.

Für das Baugebiet Kirchbühnd in Fautenbach, für welches es noch keinen Satzungsbeschluss zum Baugebiet gibt, hat Oberbürgermeister Klaus Muttach nach Auskunft der Stadtverwaltung das aktuell nach dem Baugesetzbuch gestartete 13b-Verfahren in ein Regelverfahren übergeleitet. Folge wird eine von der Stadtverwaltung nicht zu verantwortende zeitliche Verzögerung und stärkere Kostenbelastung für Stadt und Bauinteressenten sein, ohne dass sich die Planung für das Baugebiet ändere, prophezeit Klaus Muttach. Um überhaupt voran zu kommen, gebe es aber zu diesem Vorgehen keine Alternative.

Vor über 180 Jahren sei in Achern in wenigen Jahren Planungs- und nur drei Jahren Bauzeit eine imposante Einrichtung wie die Illenau mit einfachsten Möglichkeiten geschaffen worden. In der heutigen modernen Zeit mit deutlich besseren Möglichkeiten könne selbst ein Baugebiet mit 14 kleinen Bauplätzen in dieser Zeit nicht mehr realisiert werden, weil Überregulierung und andere Interessen das nicht zulassen, zieht Oberbürgermeister Klaus Muttach mit Blick auf die Revitalisierung der Illenau einen Vergleich.