Am Acherrain
Planfeststellungsbeschluss für Bahnübergang erlassen

Achern (st) Mehr Sicherheit an der Achertalbahn in Achern-Oberachern: Wie das Regierungspräsidium Freiburg (RP) mitteilt, ist das Planfeststellungsverfahren für die technische Sicherung des Bahnübergangs Am Acherrain abgeschlossen. Das RP hat die entsprechenden Pläne der SWEG Schienenwege GmbH genehmigt.

Wie das RP mitteilt, kann die SWEG den bislang ungesicherten Bahnübergang Am Acherrain im Zuge eines Wirtschaftswegs im Bereich der Obstwiesen jetzt technisch sichern. Dazu sollen Halbschranken, Lichtzeichen und eine akustische Warnanlage installiert werden. Die drei in Richtung Kappelrodeck folgenden, ebenfalls ungesicherten Übergänge der Achertalbahn werden im Anschluss geschlossen. Dadurch entfallen künftig auch die weithin hörbaren Signaltöne, die der Zuführer bislang bei Annäherung eines Zuges an die ungesicherten Bahnübergänge abgeben musste. Im Rahmen der Maßnahme wird der Wirtschaftsweg entlang der Bahnlinie den geltenden Standards entsprechend ausgebaut.

Radwegeverbindung nicht genehmigt

Die von der SWEG ebenfalls beantragte Herstellung der Radwegeverbindung zwischen der Straße Am Acherrain und dem Bahnübergang Am Acherrain konnte im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens nicht genehmigt werden, da es sich dabei nicht um eine notwendige Folgemaßnahme handelt. Die Planung des Radwegs müsste die Stadt Achern in einem gesonderten Verfahren initiieren, heißt es aus dem RP.

Die Unterlagen zu dem Planfeststellungsbeschluss liegen vom 12. bis einschließlich 26. Mai bei der Stadt Achern zur Einsicht aus. Die Stadt wird die Auslegung im Amtsblatt zuvor öffentlich bekannt machen und dabei auch über die Räumlichkeiten und deren Öffnungszeiten informieren. Die Auslegung soll allen Betroffenen und Interessierten die Gelegenheit zur Einsichtnahme in die genehmigte Planung geben.

Der vollständige Planfeststellungsbeschluss ist zudem auf der Internetseite des RP hier einsehbar unter der Rubrik „Eisenbahnen“.

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Schnappschuss einbetten

Abbrechen

Veranstaltung oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.