Dienstaufsichtsbeschwerde
Keine Grundlage für Amtsenthebung

Da war die Welt noch in Ordnung: Bürgermeisterstellvertreter Wendelin Huschle (r.) vereidigt Viktor Lorenz 2024 als Bürgermeister. | Foto: Archivfoto: gro
  • Da war die Welt noch in Ordnung: Bürgermeisterstellvertreter Wendelin Huschle (r.) vereidigt Viktor Lorenz 2024 als Bürgermeister.
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Offenburg/Appenweier In einem offenen Brief an die Fraktionsvorsitzenden im Landtag und die Spitzenkandidaten zur Landtagswahl forderten die drei stellvertretenden Bürgermeister von Appenweier – Wendelin Huschle (CDU), Matthias Schöttler (Freie Wähler) und Ludwig Kornmeier (Die Grünen) Mitte der Woche ein Abwahlverfahren von Bürgermeistern in Baden-Württemberg. Ob sie das Ergebnis der Prüfung der Dienstaufsichtsbeschwerde durch das Landratsamt da bereits kannten?
Offiziell informierte das Landratsamt die Öffentlichkeit erst am Freitagmittag über das Ergebnis der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Appenweierer Bürgermeister Viktor Lorenz: "Nach der vorliegenden Sach- und Rechtslage sieht das Kommunalamt des Kreises keine Grundlage für eine Amtsenthebung." Die gesetzlichen Voraussetzungen dafür lägen nicht vor. Unabhängig davon habe das Landratsamt dem Bürgermeister gegenüber klargemacht, dass sein Auftreten den Anforderungen des Amtes entsprechen müsse.
Gegenstand seien unter anderem Vorwürfe zu alkoholbedingtem, amtsunangemessenem Auftreten des Bürgermeisters bei verschiedenen Fastnachtsveranstaltungen 2025 in Appenweier gewesen. Die Bewertung der Kommunalaufsicht: "Das entspricht nicht den Anforderungen, die an das Auftreten eines Bürgermeisters gestellt werden. (...) Es wurde eine Ermahnung ausgesprochen."
Der Bestand der Whiskyflaschen, die als Repräsentationsgeschenke gekauft worden seien, sei vom Kommunalamt überprüft worden. Es habe sich eine Differenz von fünf Flaschen ergeben. Die Geschenke seien in einem allgemein zugänglichen Raum gelagert worden. Wer Flaschen entnommen habe, lasse sich deshalb nicht aufklären. Die Kommunalaufsicht habe ab sofort eine lückenlose Dokumentation, gesicherte Lagerung und klare Zuständigkeiten gefordert. Zu mehreren öffentlich diskutierten Vorwürfen hätten sich aus der Prüfung keine dienstrechtlichen Feststellungen ergeben.

Keine Ermittlungsbehörde

Es wird betont, dass das Landratsamt keine Ermittlungsbehörde sei. Strafrechtliche Vorwürfe wie Beleidigung, Nötigung oder Körperverletzung würden von Polizei und Staatsanwaltschaft geprüft: "Soweit Ergebnisse vorliegen und rechtlich übermittelt werden dürfen, werden diese dienstrechtlich bewertet."
Kritik an der bisherigen Vorgehensweise weist das Landratsamt zurück. "Maßstab sind Gesetz, Aktenlage und überprüfbare Tatsachen – nicht Behauptungen und Vermutungen. Das Wohl der Gemeinde muss in Appenweier wieder Vorrang haben. Persönliche Befindlichkeiten haben zurückzustehen. Appenweier darf in dieser Phase nicht weiter beschädigt werden, weder in seiner Handlungsfähigkeit noch in seinem Ansehen – das habe ich erst kürzlich beim Termin im Landratsamt beiden Seiten deutlich gemacht", wird Landrat Thorsten Erny zitiert.
"Die Versachlichung der Lage in Appenweier ist in erster Linie eine Frage der Zusammenarbeit vor Ort. Gemeinderat und Bürgermeister haben kommunalrechtliche und politische Möglichkeiten, Konflikte zu bearbeiten – etwa über transparente Abstimmungen, klare Absprachen und einen respektvollen Umgang in den Gremien", so Erny. Auf seine Initiative seien weitere Gespräche zur Stabilisierung der Zusammenarbeit terminiert. Der Landrat erwarte zur Vorbereitung anstehender Gemeinderatssitzungen eine frühzeitige Abstimmung des Bürgermeisters mit den Fraktionsvorsitzenden sowie auf beiden Seiten den Verzicht auf Provokationen und persönliche Zuspitzungen.
Die Stellungnahme wird dem Regierungspräsidium Freiburg (RP) vorgelegt. Nach der Gemeindeordnung entscheidet in Baden-Württemberg das Verwaltungsgericht auf Antrag des RP über eine vorzeitige Beendigung der Amtszeit eines Bürgermeisters.

Das sagt Lorenz

"Das Landratsamt hat die Dienstaufsichtsbeschwerde geprüft und festgestellt, dass weder die Voraussetzungen für eine Amtsenthebung vorliegen noch ein schwerwiegendes dienstrechtliches Fehlverhalten gegeben ist", erklärt Bürgermeister Viktor Lorenz auf Anfrage. Die Vorwürfe hätten sich als nicht tragfähig erwiesen. Die Staatsanwaltschaft Offenburg habe sämtliche strafrechtliche Vorwürfe mangels Anfangsverdacht eingestellt: "Für mich bleibt entscheidend, die Gemeinde Appenweier weiter sachlich, rechtssicher und handlungsfähig zu führen. Zu einer konstruktiven Zusammenarbeit mit dem Gemeinderat bin ich bereit, sofern diese auf Fakten basiert und in den vorgesehenen Gremien erfolgt."

Die Stellungnahme des Landratsamts im Wortlaut:

Das Landratsamt Ortenaukreis hat die zentralen Vorwürfe aus der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Appenweiers Bürgermeister Viktor Lorenz geprüft. Dabei wurde auch bewertet, ob ein Amtsenthebungsverfahren in Betracht kommt. Nach der vorliegenden Sach- und Rechtslage sieht das Kommunalamt des Kreises keine Grundlage für eine Amtsenthebung. Die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür liegen nicht vor. Unabhängig davon hat das Landratsamt dem Bürgermeister gegenüber klargemacht, dass sein Auftreten den Anforderungen des Amtes entsprechen muss.
Ergebnisse zu wesentlichen öffentlich diskutierten Punkten
Alkoholbedingtes Auftreten: Gegenstand der Prüfung waren Vorwürfe zu alkoholbedingtem, amtsunangemessenem Auftreten des Bürgermeisters bei mehreren Fastnachtsveranstaltungen 2025 in Appenweier. Dazu lagen der Kommunalaufsicht schriftliche Stellungnahmen sowie mehrere, teils übereinstimmende Zeugenschilderungen vor. Einzelne Details werden unterschiedlich dargestellt. Die Kommunalaufsicht bewertet das klar: Das entspricht nicht den Anforderungen, die an das Auftreten eines Bürgermeisters gestellt werden. Unabhängig von strafrechtlichen Fragestellungen gilt: Ein Bürgermeister muss bei öffentlichen Anlässen so auftreten, dass das Vertrauen in das Amt nicht beschädigt wird. Die Kommunalaufsicht spricht deshalb gegenüber dem Bürgermeister eine Ermahnung aus.
Repräsentationspräsente - Vor-Ort-Prüfung und klare Erwartungen: Zum Thema Repräsentationspräsente („Whisky“) hat das Kommunalamt den Bestand vor Ort geprüft. Der Bürgermeister hat eine Liste vorgelegt, an wen Whisky-Flaschen ausgegeben worden sein sollen. Zum tatsächlichen Bestand besteht derzeit eine Differenz von fünf Flaschen im Einkaufswert von jeweils rund 40 Euro. Die Lagerung erfolgte gemeinsam mit anderen Präsenten in einem allgemein zugänglichen Raum im Rathaus. Wer Flaschen entnommen hat, bzw. ob Entnahmen nicht dokumentiert wurden, lässt sich nachträglich nicht aufklären.
Die Kommunalaufsicht fordert ab sofort eine lückenlose Dokumentation, gesicherte Lagerung und klare Zuständigkeiten. Der Bürgermeister hat entsprechende Maßnahmen inzwischen veranlasst.
Klare Linie
Kritik an der bisherigen Vorgehensweise weist das Landratsamt entschieden zurück. „Maßstab sind Gesetz, Aktenlage und überprüfbare Tatsachen – nicht Behauptungen und Vermutungen. Das Wohl der Gemeinde muss in Appenweier wieder Vorrang haben. Persönliche Befindlichkeiten haben zurückzustehen. Appenweier darf in dieser Phase nicht weiter beschädigt werden, weder in seiner Handlungsfähigkeit noch in seinem Ansehen – das habe ich erst kürzlich beim Termin im Landratsamt beiden Seiten deutlich gemacht“, erklärt Landrat Thorsten Erny.
Weitere geprüfte Punkte: Zu mehreren öffentlich diskutierten Vorwürfen ergeben sich aus der Prüfung keine dienstrechtlichen Feststellungen, unter anderem bei:

  • Flammenkuchenessen (Vorteilsnahme nicht belegt)
  • „Hansefit“ (keine Vereinbarung zustande gekommen; kein pflichtwidriges Verhalten festgestellt)
  • Versuchter Grundstückserwerb (Geschäft nicht zustande gekommen; keine belastbaren Hinweise auf pflichtwidriges Verhalten; der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan wurde bereits 2019 gefasst und war damit in der Öffentlichkeit bekannt)
  • Nebentätigkeit im Fitnessstudio (angezeigt und genehmigt; im geprüften Rahmen keine Beanstandung)
  • Fehlerhafte Online-Veröffentlichung eines Abstimmungsergebnisses (Fehler eingeräumt und korrigiert; keine straf- oder dienstrechtlich relevante Feststellung)
  • Nicht durchgeführte Abstimmungen (kommunalrechtlich keine Beanstandung abgeleitet)

Was die Kommunalaufsicht prüft und was nicht
„Ein Bürgermeister ist von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt und trägt dafür die politische Verantwortung. Die Kommunalaufsicht wird dienstrechtlich nur in eng begrenzten Fällen tätig – nämlich dann, wenn sich aus konkreten Vorwürfen ein rechtlich relevanter Prüfauftrag ergibt“, erklärt Nikolas Stoermer, Erster Landesbeamter des Ortenaukreises und für die Kommunalaufsicht zuständiger Dezernent.
Wichtig ist auch die Zuständigkeitsgrenze: Das Landratsamt ist keine Ermittlungsbehörde. Strafrechtliche Vorwürfe (etwa Beleidigung, Nötigung oder Körperverletzung) werden von Polizei und Staatsanwaltschaft geprüft. Das Landratsamt kommentiert keine Ermittlungsstände. Soweit Ergebnisse vorliegen und rechtlich übermittelt werden dürfen, werden diese dienstrechtlich bewertet.
Warum das Verfahren Zeit gebraucht hat
„Das Landratsamt entscheidet hier bewusst gründlich und belastbar“, erklärt Dezernent Stoermer. „Die Beschwerde umfasste zahlreiche Einzelsachverhalte und wurde mehrfach ergänzt. Für eine rechtssichere Bewertung mussten Stellungnahmen eingeholt, Unterlagen geprüft, Rückfragen geklärt und Vorwürfe rechtlich eingeordnet werden. Dazu kamen weitere Eingaben im laufenden Verfahren sowie die Vor-Ort-Prüfung. Auch wiederholte Nachfragen der Beschwerdeführer, die im laufenden Verfahren jeweils zu bearbeiten waren, haben zusätzliche Ressourcen gebunden.“
Wie geht es weiter? 
Die Ergebnisse der dienstaufsichtlichen Prüfung wurden den Beteiligten schriftlich übermittelt.
Soweit strafrechtliche Anzeigen vorliegen, liegt die Prüfung bei der Staatsanwaltschaft; das Landratsamt kommentiert dazu keine Ermittlungsstände.
„Die Versachlichung der Lage in Appenweier ist in erster Linie eine Frage der Zusammenarbeit vor Ort. Gemeinderat und Bürgermeister haben kommunalrechtliche und politische Möglichkeiten, Konflikte zu bearbeiten – etwa über transparente Abstimmungen, klare Absprachen und einen respektvollen Umgang in den Gremien“, betont Landrat Erny. Auf seine Initiative sind weitere Gespräche zur Stabilisierung der Zusammenarbeit terminiert.
Der Landrat erwartet zur Vorbereitung der anstehenden Gemeinderatssitzungen eine frühzeitige Abstimmung des Bürgermeisters mit den Fraktionsvorsitzenden sowie auf beiden Seiten den Verzicht auf Provokationen und persönliche Zuspitzungen.
Hintergrund
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde betrifft grundsätzlich personenbezogene Vorgänge und ist kein öffentliches Verfahren. Da in diesem Fall wesentliche Vorwürfe aber bereits seit Wochen Gegenstand öffentlicher Debatten und Berichterstattung sind, informiert das Landratsamt in Grundzügen über den Stand und die Ergebnisse der Prüfung. 
Die Stellungnahme zu einem möglichen Amtsenthebungsverfahren wird dem Regierungspräsidium Freiburg vorlegt.
Nach der Gemeindeordnung entscheidet in Baden-Württemberg das Verwaltungsgericht auf Antrag der oberen Rechtsaufsichtsbehörde (Regierungspräsidium) über eine vorzeitige Beendigung der Amtszeit eines Bürgermeisters – nicht das Landratsamt.

Die Stellungnahme von Bürgermeister Viktor Lorenz im Wortlaut:

"Das Landratsamt Ortenaukreis hat die Dienstaufsichtsbeschwerde geprüft und festgestellt, dass weder die Voraussetzungen für eine Amtsenthebung vorliegen noch ein schwerwiegendes dienstrechtliches Fehlverhalten gegeben ist.
Damit haben sich zentrale öffentlich erhobene Vorwürfe als nicht tragfähig erwiesen.
Darüber hinaus hat die Staatsanwaltschaft Offenburg sämtliche strafrechtlichen Vorwürfe mangels Anfangsverdachts gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Die vorgetragenen Vorwürfe erreichten damit nicht einmal die Schwelle eines strafrechtlich relevanten Anfangsverdachts.
Für mich bleibt entscheidend, die Gemeinde Appenweier sachlich, rechtssicher und handlungsfähig zu führen.
Zu einer konstruktiven Zusammenarbeit mit dem Gemeinderat bin ich bereit, sofern diese auf Fakten basiert und in den vorgesehenen Gremien erfolgt."

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