Berghauptener Ausfahrt
B33: Berghaupten kann die Ausfahrt planen

Gengenbach/Berghaupten. Die Gemeinde Berghaupten hat die Möglichkeit, das Gewerbegebiet Röschbünd direkt an die Bundesstraße 33 anzubinden. Dies ergibt sich aus den veränderten Planungsunterlagen, die das Regierungspräsidium jetzt vorlegt.

Das Regierungspräsidium setzt das Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der B 33 zwischen Gengenbach-Nord und Gengenbach-Süd mit einer erneuten Auslegung der Planunterlagen in den Rathäusern fort. Die Planer der Straßenbauabteilung des Regierungspräsidiums haben einige Änderungen der Planung vorgenommen, die vorgetragenen Einwendungen und Stellungnahmen Rechnung tragen, heißt es in einer Pressemitteilung.

Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer: „Ich bin zuversichtlich, dass wir durch die Änderungen die Akzeptanz der Planung erheblich verbessern können. Immerhin können wir hier dem Wunsch zahlreicher Bürger Berghauptens entsprechen, die ihre Bedenken eingebracht haben. Das hat allerdings etwas zusätzliche Zeit in Anspruch genommen, die aber nach meiner Einschätzung gut investiert ist. Unser Ziel ist nun ein baldiges Baurecht für diesen Abschnitt, um den kontinuierlichen Ausbau der B 33 im Kinzigtal möglichst schnell zu realisieren.“
Im Frühjahr 2014 war die Planung erstmals in den Rathäusern ausgelegt worden. Diese Überarbeitungen sind jetzt abgeschlossen, so dass das Planfeststellungsverfahren fortgesetzt werden kann. Die geänderte Planung sieht jetzt vor, dass die Erweiterung um einen dritten Fahrstreifen nicht mehr Richtung Berghaupten, sondern nach Osten Richtung Kinzig erfolgt. Damit wurde zahlreichen Einwendungen sowie dem Wunsch der Gemeinde Berghaupten entsprochen, die dies im Rahmen der ersten Anhörung gefordert hatten.

Die Änderung hat unter anderem den Vorteil, dass dadurch mehr Platz verbleibt, um die von der Gemeinde Berghaupten angedachte Anbindung des Gewerbegebietes „Röschbünd“ parallel zur B 33 realisieren zu können. Durch den Anbau in Richtung Osten ergibt sich, dass die Verlegung von Wirtschaftswegen ebenfalls nicht mehr auf der West-, sondern auf der Ostseite der B 33 erfolgt. An den Wirtschaftswegen sind jetzt darüber hinaus teilweise Ausweichbuchten vorgesehen.
Auch beim Lärmschutz gibt es neben dem Abrücken der Verbreiterung im Bereich von Berghaupten eine weitere Verbesserung: Die geplante Schallschutzwand im Bereich nördlich der Anschlussstelle Gengenbach-Mitte wird von vier auf viereinhalb Meter erhöht.

Mit den geänderten Planunterlagen wird vom 13. Juni bis 12. Juli eine zweite Auslegung in den Rathäusern von Gengenbach und Berghaupten durchgeführt. Die Auslegung dient dazu, allen interessierten Bürgern erneut die Gelegenheit zur Einsichtnahme in die Pläne zu geben. Sie wird in den beiden Gemeinden in dieser Woche öffentlich bekannt gemacht. Dabei wird auch über die Möglichkeit zur Erhebung von Einwendungen informiert.

Die Planfeststellungsbehörde weist darauf hin, dass die im Rahmen der ersten Offenlage erhobenen Einwendungen und Forderungen – sofern sich diese durch die Planänderungen nicht erledigt haben – weitergelten und deshalb nicht wiederholt werden müssen. Die erneute Offenlage der Pläne ist vor allem für diejenigen Bürger gedacht, die von den jetzigen Planänderungen neu oder stärker oder anders als bisher betroffen sind.

Die Unterlagen können ab dem 13. Juni auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums in der Rubrik „Aktuelles“ eingesehen werden.

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