Bürgerentscheid "Tower" am 28. November
Die Gengenbacher sind gefragt

Was wird aus dem Tower? Am Sonntag können die Gengenbacher im Bürgerentscheid ihre Stimme abgeben. | Foto: gro
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Gengenbach (gro/st). Am Sonntag, 28. November, findet in Gengenbach ein Bürgerentscheid zum ehemaligen Wasserkraftwerk auch Tower genannt statt. Stimmberechtigt sind wie bei Bürgermeister- und Kommunalwahlen alle Deutschen sowie Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die am Abstimmungstag das 16. Lebensjahr vollendet haben. Zudem müssen sie seit mindestens drei Monaten in Gengenbach mit Hauptwohnsitz wohnen und dürfen nicht vom Wahl- oder Stimmrecht ausgeschlossen sein. 

Rund 9.000 Wahlberechtigte in sechs Wahlbezirken sind am Sonntag dazu aufgerufen über die Frage: Sind Sie dafür, dass die Stadt Gengenbach das bereits ausgeübte Vorkaufsrecht an der denkmalgeschützten Turbinenstation (Tower) aus dem Jahr 1900 zurücknimmt?" Diese Frage muss mit "Ja" oder "Nein" beantwortet werden. In einer Informationsbroschüre zum Bürgerentscheid wird erklärt, was das bedeutet: Wer die Ziele der Initiatoren des Bürgerbegehrens teilt stimmt mit "Ja". Wer die Ziele des Bürgermeisters und einer Mehrheit im Gemeinderat teilt, stimmt mit "Nein". 

Briefwahl bis Freitag beantragbar

Noch besteht die Möglichkeit, seine Stimme per Briefwahl abzugeben. Bis Freitag, 26. November, kann noch ein entsprechender Antrag gestellt werden. Dies ist bis 18 Uhr im städtischen "BürgerService" in der Adlergasse 1 sowie online möglich. Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Abstimmungstag, 28. November, um 18 Uhr im Rathaus in Gengenbach eingegangen sein.

Ein Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Gemeinderatsbeschlusses. Er kann erst innerhalb von drei Jahren nur durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden.  Bei Bürgerentscheiden gilt ein Mindest-Zustimmungsquorum und Bindungswirkung. Damit der Bürgerentscheid als angenommen gilt, muss nicht nur die Mehrheit der abgegebenen Stimmen sich dafür ausgesprochen haben, diese Mehrheit muss ebenfalls 20 Prozent aller Stimmberechtigten entsprechen.  Bei Stimmgleichheit gilt die Frage als mit "Nein" beantwortet. Ist die erforderliche Mehrheit nicht erreicht worden, hat der Gemeinderat die Angelegenheit zu entscheiden.

Die vorläufigen Abstimmungsergebnisse werden am Sonntagabend direkt nach der Auszählung ab 18 Uhr auf der städtischen Homepage gezeigt. Nach Eingang der Abstimmungsergebnisse aller Urnen- und Briefwahllokale wird der Gemeindewahlausschuss die Ermittlung und Feststellung des endgültigen Abstimmungsergebnisses im Ratssaal vornehmen. 

Im Wahlgebäude muss eine medizinische Maske getragen werden. Die Verpflichtung besteht nicht für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr oder für Personen, die durch ärztliche Bescheinigung nachweisen, dass ihnen das Tragen einer Maske aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist oder das Tragen aus sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich oder zumutbar ist. Zu anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

Was wird aus dem Tower? Am Sonntag können die Gengenbacher im Bürgerentscheid ihre Stimme abgeben. | Foto: gro
So sieht der Stimmzettel für den anstehenden Bürgerentscheid aus. | Foto: Stadt Gengenbach

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