Grünes Licht vom Innenminister
Gutach ist offiziell "Bollenhutgemeinde"
- Die Tracht mit dem Bollenhut ist in Gutach überall präsent.
- Foto: Archivbild Glaser
- hochgeladen von Anne-Marie Glaser
Gutach (st) Innenminister Thomas Strobl machte der Gemeinde Gutach den Weg zum Führen der Zusatzbezeichnung „Bollenhutgemeinde“ frei. Mit den Zusatzbezeichnungen stärkt das Land Baden-Württemberg die Identität und das Zusammengehörigkeitsgefühl in den Kommunen vor Ort, informiert das Innenministerium.
Identität stärken
„Die Gemeinde Gutach beglückwünsche ich herzlich zur Zusatzbezeichnung ‚Bollenhutgemeinde‘! Mit Zusatzbezeichnungen stärken wir die Identität und das Zusammengehörigkeitsgefühl vor Ort, kurz: Wir stärken unsere Städte und Gemeinden. Deshalb habe ich mich dafür stark gemacht, dass unsere Kommunen diese Möglichkeit bekommen. Gutach ist zu Recht stolz auf den Bollenhut. Der Strohhut gehört seit etwa 1800 zur Tracht der evangelischen Frauen in den drei benachbarten Schwarzwalddörfern Gutach, Wolfach-Kirnbach und Hornberg-Reichenbach. Gerade der schöne rote Hut der ledigen Frauen ist eines der bekanntesten Symbole des Schwarzwaldes“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident, Innen- und Kommunalminister Thomas Strobl.
750-jähriges Jubiläum
„Die Gemeinde Gutach feiert in diesem Jahr ihr 750-jähriges Jubiläum mit vielen schönen Veranstaltungen. Die Genehmigung der Zusatzbezeichnung 'Bollenhutgemeinde' ist für mich das Sahnehäubchen im zu Ende gehenden Jubiläumsjahr“, sagte Bürgermeister Siegfried Eckert.
Die Gemeinde Gutach darf die Zusatzbezeichnung formal ab dem 1. Dezember 2025 führen. Gutach gehört damit zu nunmehr rund 130 Gemeinden beziehungsweise Ortsteilen, die eine kommunalrechtliche Zusatzbezeichnung führen. Zusatzbezeichnungen können auf der geschichtlichen Vergangenheit, der Eigenart oder der heutigen Bedeutung der Gemeinde beruhen. Zusatzbezeichnungen enthalten eine charakterisierende Aussage über den Status, die Eigenart oder die Funktion einer Gemeinde oder eines Ortsteils in gegenwärtiger oder historischer Hinsicht. Am 2. Dezember 2020 hatte der Landtag von Baden-Württemberg auf Initiative von Innenminister Thomas Strobl eine Änderung der Gemeindeordnung beschlossen, mit der die bislang zurückhaltende Praxis im Bereich der Zusatzbezeichnungen gelockert wurde.
Selbstverständnis
Von besonderer Bedeutung ist insofern jeweils das eigene Selbstverständnis der Gemeinde oder des Ortsteils und der Bevölkerung im Hinblick auf die Zusatzbezeichnung als identitätsstiftendes Element für die örtliche Gemeinschaft. Örtliche Besonderheiten, geschichtliche Bezüge und Alleinstellungsmerkmale einer Gemeinde oder eines Ortsteils können mit einer entsprechenden Bezeichnung deutlicher hervorgehoben werden. Insbesondere kann eine Zusatzbezeichnung auf den Ortstafeln an den Ortseingängen geführt werden.
Eine Zusatzbezeichnung kann über einen Gemeinderatsbeschluss mit qualifizierter Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen aller Mitglieder beantragt werden. Dieses Quorum soll sicherstellen, dass sich der Wunsch der Gemeinde nach der Bestimmung oder Änderung einer Zusatzbezeichnung auf ein breites demokratisches Fundament und damit auch auf entsprechenden Rückhalt in der Bevölkerung stützt. Die Bestimmung oder Änderung einer Zusatzbezeichnung bedarf der Genehmigung des Innenministeriums.




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