Nächtliche Bauarbeiten
Schäden in der Ortsdurchfahrt von Hausach

Hausach (st) Das Regierungspräsidium Freiburg (RP) hat angekündigt, dass in der Ortsdurchfahrt von Hausach im Ortenaukreis noch vor Weihnachten Schäden ausgebessert werden müssen.

Nächtliche Sanierungsarbeiten

Die Schäden sind durch den Umleitungsverkehr entstanden, der seit der Sperrung des Sommerbergtunnels (B 33) Anfang Oktober durch Hausach fährt. Um den Umleitungsverkehr nicht zu behindern, finden die Sanierungsarbeiten nachts statt. Sie beginnen am 11. Dezember und dauern voraussichtlich bis zum 21. Dezember. Gearbeitet wird jeweils zwischen 19.30 Uhr und 6 Uhr. Betroffen ist der Bereich zwischen dem Kreisverkehr am westlichen Ortseingang und der Einmündung der Einbacher Straße. Da bei den Arbeiten auch Baumaschinen eingesetzt werden müssen, sei leider mit Lärmbelästigungen zu rechnen, heißt es aus dem RP. Die Behörde dankt den Anwohnerinnen und Anwohnern für ihre bisherige Geduld und bittet um Verständnis für die zusätzlichen Belastungen.

Lärmbelästigungen

Wie das RP mitteilt, sind die Arbeiten aus Sicherheitsgründen dringend notwendig. Aufgrund der geringen Fahrbahnbreite der Umleitungsstrecke weichen Lkw im Begegnungsverkehr teilweise über den Fahrbahnrand auf die Gehwege aus. Daher sind die Einfassungen und Rinnen am Fahrbahnrand sowie Gehwegbeläge entlang der Ortsdurchfahrt inzwischen in einem desolaten Zustand, was immer wieder zu gefährlichen Situationen für die Verkehrsteilnehmenden führt. Vereinzelt wurden in den vergangenen Wochen bereits einzelne Schadstellen provisorisch ausgebessert.

Zwischen dem Kreisverkehr am Ortseingang von Haslach kommend und der Einmündung der Einbacher Straße werden die Randbereiche nun durchgängig und vorbeugend ertüchtigt. Dabei werden die Natursteinrinne und die Randsteine entnommen und durch Asphalt ersetzt, so dass beim Überfahren künftig keine Schäden mehr entstehen. Vorgesehen ist, dass je Nachtschicht eine Strecke zwischen 80 und 100 Metern ertüchtigt wird. Für die Arbeiten muss die Fahrbahn halbseitig gesperrt werden. Der Verkehr wird per Ampel geregelt. Zudem wird der jeweils betroffene Gehwegabschnitt gesperrt. Fußgänger müssen dann den Gehweg auf der gegenüberliegenden Straßenseite verwenden.

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