Eine Frage, Herr Brinkmann
Was hilft gegen den Wohnungsmangel?

Jürgen Brinkmann | Foto: privat

Mietpreisbremse, vorgeschrieben Nutzungsquote und Zweckentfremdungsverbote – sind das Mittel, um gegen den bestehenden Wohnungsmangel in der Ortenau vorzugehen? Rechtsanwalt Jürgen Brinkmann, auch Vorsitzender des Vereins Haus & Grund in Lahr, korrigiert unsere Darstellung seiner Aussage, dass er die Mietpreisbremse für geeignet hält, das Problem zu lösen. Rembert Graf Kerssenbrock sprach mit Jürgen Brinkmann über die Situation.

Gegen Mangel hilft Neubau

Warum ist die Mietpreisbremse aus Ihrer Sicht keine Lösung?
Durch die Mietpreisbremse wird keine einzige neue Wohnung geschaffen. Der Mangel an – vor allem bezahlbaren – Wohnungen besonders in Ballungsgebieten kann kurzfristig nur durch den Bau neuer Wohnungen erreicht werden. Bezahlbare Wohnungen werden seit Jahren nicht im ausreichenden Maße gebaut, weil die öffentliche Hand sich aus den sozialen Wohnungsbau weitestgehend verabschiedet hat, weil nicht ausreichend Bauland ausgewiesen wird, weil Bebauungsmöglichkeiten in Ortslagen nicht ausreichend ausgeschöpft werden und insbesondere, weil die Kommunen nicht ausreichend beantragte Baugenehmigungen erteilen.

Sie kritisieren die Bürokratie des Mietrechts zum Leid der Vermieter. Können Sie uns Beispiele nennen?
Es gibt viele und strenge Vorschriften für den Abschluss eines Mietverhältnisses – etwa: grundsätzliches Verbot der Befristung, für wirksame Vereinbarungen über Schönheitsreparaturen, für eine ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung, für eine ordnungsgemäße Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen, für eine ordnungsgemäße Mieterhöhung wegen Modernisierung und schließlich auch für die Mitteilung von Mieten nach der Mietpreisbremse unter Beachtung des verschärften Datenschutzes. All diese Vorschriften können viele private Vermieter ohne fachkundige Beratung nicht kennen, geschweige denn einhalten.

Stellen Mieterschutzvorschriften zusätzliche Hürden dar?
Zahlreiche Vorschriften, die dem Schutz der Mieter dienen sollen, stellen für private Vermieter hohe Hürden dar. Wie soll beispielsweise eine alleinstehende 80-jährige Dame oder ein 80-jähriger Herr die zahlreichen Bestimmungen kennen und einhalten. Immer wieder entschließen sich Betroffene daher, lieber nicht mehr zu vermieten, weil sie sich den Anforderungen nicht mehr gewachsen fühlen. Mieterschutzvorschriften verhindern in solchen Fällen die Vermietung.

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