In Kappelrodeck und Ottenhöfen
Erdgasnetzspürer überprüfen Leitungen

Erdgasnetzspürer überprüfen routinemäßig das Erdgas-Leitungsnetz.  | Foto: "bnNETZE"
  • Erdgasnetzspürer überprüfen routinemäßig das Erdgas-Leitungsnetz.
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Kappelrodeck/Ottenhöfen (st). Die Badenova-Netztochter "bnNETZE" überprüft ab Montag, 23. Mai, routinemäßig das Erdgas-Leitungsnetz im Ortenaukreis, schreibt das Unternehmen in einer Pressemitteilung. Dies betrifft die Gemeinden Kappelrodeck und Ottenhöfen, auf deren Gemarkung sich Erdgasleitungen von "bnNETZE" befinden. Bis voraussichtlich Anfang Juni 2022 werden die Messungen durchgeführt. Der Fortschritt der Messungen ist allerdings stark witterungsabhängig, da nur bei trockenen Bedingungen verlässlich gemessen werden kann.

Geprüft wird ab dem 23. Mai in der Gemeinde Kappelrodeck sowie im Ortsteil Waldulm und ab dem 30. Mai in der Gemeinde Ottenhöfen. Die regelmäßige Überprüfung der unterirdischen Leitungen gehört zu den Standardvorgängen einer sicheren und nachhaltigen Erdgasversorgung. Mit speziellen Spürgeräten, die schon geringste Mengen von Erdgas nachweisen können, gehen die Experten von "bnNETZE" zu Fuß sämtliche Leitungstrassen ab. Auf diese Weise entgeht den hochsensiblen Messgeräten keine einzige undichte Stelle. Mögliche Schäden oder Schwachstellen am Netz können auf diese Weise frühzeitig erkannt und sofort beseitigt werden.

Auch Hausanschlüsse werden geprüft

Die Kontrolle umfasst auch die Hausanschlüsse. Da diese Hausanschlussleitungen meist über private Grundstücke führen, müssen die Erdgasfachleute in vielen Fällen das Privatgrundstück der Netzanschlusskunden betreten. Der Energiedienstleister bittet um Verständnis, dass dieses Vorgehen zur regelkonformen Umsetzung der Prüfung nötig ist.

Die Mitarbeiter der "bnNETZE" sowie potenzieller Partnerfirmen haben jederzeit einen Ausweis dabei und sind auch durch ihre Ausrüstung erkennbar, sodass sie sich beim Betreten von Privatgrundstücken jederzeit legitimieren können. Wir weisen explizit darauf hin, dass die Mitarbeiter Häuser und Gebäude zur Überprüfung des Ortsnetzes nicht betreten müssen.

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