Urteilsverkündung Offenburger Landgericht
Neun Jahre Haft für Totschlag in Kehl an Lebensgefährtin

Offenburg (mam). Im Oktober vorigen Jahres hatte ein Mann seine Lebensgefährtin in einer gemeinsamen Kehler Wohnung erstochen (wir berichteten). Jetzt wurde er nach vier Verhandlungstagen vom Schwurgericht am Offenburger Landgericht wegen Totschlags zu neun Jahren Haft verurteilt.
Unbestritten war, dass der 50-Jährige Mitte Oktober vorigen Jahres nach Streit und Eifersuchtsszenen in der bis dato gemeinsamen Wohnung auf das Opfer erst eingeschlagen hatte, dann ein Küchenmesser holte und seine Lebensgefährtin damit ums Leben brachte – und das in Gegenwart zweier von insgesamt drei minderjährigen gemeinsamen Kindern, die dies vergeblich zu verhinderten versuchten und alles mit ansehen mussten. Das war, so befand das Gericht, kein Mord aus Lust, Habgier, Sexualtrieb oder Heimtücke gewesen, sondern Totschlag, auf den schon die Anklage gelautet hatte. Aber war der Täter bloß unkontrolliert ausgerastet?
Ob das erstochene Opfer seine Trennungsabsicht dem nach immerhin 14 Jahren Zusammenlebens erst in der Tatnacht mitgeteilt habe, wie der Täter stets vorgab, bleibe unaufgeklärt, hieß es in der Urteilsbegründung. Aber selbst wenn: Er habe, so das Gericht, jedenfalls einen klaren Tötungsvorsatz gefasst und dann vollzogen, ohne dabei im Affekt gehandelt oder unter tiefgreifenden Bewusstseinstörungen gelitten zu haben. Der Behauptung des Angeklagten, das tödliche Geschehen sei nur „mehr oder weniger zufällig“ passiert, vermochte das Gericht nicht zu folgen. Für den gezielten Vorsatz, seine Lebenspartnerin umzubringen, sprächen neben Kinder-Tatzeugen auch medizinische Gutachten. Jedenfalls habe der Angeklagte derart gezielt tödlich zugestochen, dass kein Überleben des Opfers mehr möglich gewesen wäre. Anschließend habe er die Kinder quer durch die Republik im Campingbus zu seiner Mutter gefahren und Bekannten erklärt, er brauche noch etwas Zeit, um sich der Polizei zu stellen.
Beweggründe für die Tat seien während sämtlicher Verhandlungstage trotz zahlreicher Gutachter und Zeugen nicht zu erfahren gewesen, heißt es weiter in der Urteilsbegründung. Der Angeklagte habe zwar zugegeben, mit dem gezielt geholten Küchenmesser zugestochen zu haben, aber bis zum Verhandlungsende stets auf ein „Versehen“ beharrt. Der Angeklagte habe, so das Gericht weiter, „mit schwerer Tat auch unsägliches Leid über Familienangehörige gebracht“, einschließlich der traumatisierten Kinder. Nicht zuletzt deshalb, so Richter Rüdiger Moll, sei man in diesem Falle dem Plädoyer des Staatsanwaltes auf neun Jahre Freiheitsentzug wegen Totschlags gefolgt.

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