Auswirkung der Corona-Krise
Otto Nußbaum stellt Insolvenzantrag

Kehl-Bodersweier (st). Der Hebebühnen-Hersteller Otto Nußbaum GmbH & Co. KG mit Sitz in Bodersweier hat Insolvenzantrag beim Amtsgericht Offenburg gestellt. Das Amtsgericht bestellte Rechtsanwalt Dr. Dirk Pehl von Schultze & Braun zum vorläufigen Insolvenzverwalter.

Laut einer Pressemitteilung verschafft sich Pehl derzeit einen Überblick über die genaue wirtschaftliche Lage des Unternehmens und prüft Möglichkeiten einer Sanierung: „Grundsätzlich ermöglicht es die Insolvenzordnung, Unternehmen mit Hilfe eines Insolvenzplans oder einer Übernahme durch einen Kapitalgeber zu sanieren. Wir ziehen beide Möglichkeiten unvoreingenommen in Betracht und werden in den kommenden Wochen herausarbeiten, welcher Lösungsweg der geeignetere ist. Die Situation ist natürlich angesichts des Corona bedingten Herunterfahrens der deutschen Wirtschaft nicht einfach.“

Lohnersatzleistungen

Die rund 220 Mitarbeiter der Otto Nußbaum GmbH & Co. KG arbeiten derzeit nicht. Das Unternehmen hat für den Monat April Kurzarbeit null angemeldet. „Grundsätzlich steht den Mitarbeitern Insolvenzgeld zu. Ich werde mich mit der Agentur für Arbeit verständigen, wie wir beide Lohnersatzleistungen – Insolvenzgeld und Kurzarbeitergeld – so klug miteinander verbinden können, dass die Mitarbeiter bestmöglich abgesichert sind und wir möglichst viel Zeit für die Sanierung erhalten. Für einen Erfolg der Sanierung wird es entscheidend darauf ankommen, wie schnell die Wirtschaft wieder hochfahren kann und darf“, erläutert Pehl.

Die Otto Nußbaum GmbH & Co. KG ist ein alteingesessenes familiengeführtes Unternehmen und gilt als einer der Marktführer für Hebebühnentechnik weltweit. Seit 2016 befindet sich das Unternehmen in einem tiefgreifenden und operativ bereits abgeschlossenen Restrukturierungsprozess, in dessen Zuge Nußbaum unter anderem seine Produktion in Kehl konzentrierte. Neben den Aufwendungen für die Restrukturierung belasten das Unternehmen aber weiterhin hohe Tilgungslasten. Ein Nachfrageeinbruch im Laufe des zweiten Halbjahres 2019 sowie die unklaren wirtschaftlichen Aussichten aufgrund der Corona-Krise machten den Insolvenzantrag notwendig.

Die Unternehmen Nussbaum World Lifts GmbH, Nussbaum Parking GmbH, Nussbaum Automotive Solutions LP und Nussbaum Technologies GmbH sind von diesem Insolvenzantrag nicht betroffen, heißt es in der Pressemitteilung.

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