Genehmigungsverfahren läuft
Fahrradgeschäft ist bauplanungsrechtlich zulässig

Lahr (st) Die Stadtverwaltung Lahr befasst sich derzeit mit dem Anliegen, ein neues Fahrradgeschäft in der Nähe des Fachmarktzentrums anzusiedeln – und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass das Vorhaben bauplanungsrechtlich zulässig ist.

Im November 2022 hatte die Verwaltung zu dem Vorgang mitgeteilt, dass das aktuelle, 2017 beschlossene Einzelhandelskonzept zum Schutz der Innenstadt dem Projekt entgegenstehe, insbesondere wegen der Definition des Sortiments „Fahrräder und Zubehör“ als zentrenrelevant. Deshalb hatte die Stadtverwaltung eine Befassung des Gemeinderats angekündigt, um die für notwendig erachteten Entscheidungen des Gremiums herbeizuführen.

Nicht legal zu verhindern

Bei der Stadtverwaltung war zuvor ein entsprechender Bauantrag eingegangen, der die erforderliche Nutzungsänderung zum Fahrradhandel zum Gegenstand hat. Eine ausführliche Prüfung des Sachverhalts hat jedoch nunmehr ergeben, dass das Vorhaben bauplanungsrechtlich zulässig ist. Der für den Fahrradhandel vorgesehene Standort befindet sich zwar im Geltungsbereich des laufenden Bebauungsplanverfahrens „Gartenmarkt und Gewerbe“, das in diesem Bereich auf der Grundlage des aktuellen Einzelhandelskonzepts von 2017 den Ausschluss zentrenrelevanten Einzelhandels und damit auch des Fahrrandhandels vorsieht. Die Festsetzungen in dem Bebauungsplanentwurf sind jedoch noch nicht rechtsgültig und können dem beantragten Vorhaben nicht entgegengehalten werden. Das Bebauungsplanverfahren wurde aufgrund zu klärender Fragen bisher nicht abgeschlossen. Der Bauantrag zum Fahrradhandel wird daher ausschließlich im Rahmen des üblichen Baugenehmigungsverfahrens geprüft und beschieden.

Die Prüfung des Sachverhalts hat außerdem ergeben, dass es keine Möglichkeit gäbe, die Ansiedlung auf legalem Weg zu verhindern. Da keine Entscheidungen des Gemeinderats erforderlich sind, wird sich der Entscheidungsprozess der Stadtverwaltung auf das Baugenehmigungsverfahren beschränken und somit voraussichtlich deutlich kürzer sein als bisher angenommen.

Aktualisierung des Einzelhandelskonzepts

Unabhängig vom aktuellen Vorgang wird die Verwaltung den Gemeinderat mit der Frage nach einer Aktualisierung des Einzelhandelskonzepts befassen, sagt Oberbürgermeister Markus Ibert: „Die Befassung mit dem Thema Fahrradhandel hat mir gezeigt, dass sich der Markt in den vergangenen Jahren spürbar verändert hat. Daher sollten wir prüfen, ob das aktuelle Einzelhandelskonzept noch in allen Bereichen eine zukunftsorientierte Entwicklung des Handelsstandorts Lahr befördert.“

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