Neue Corona-Verordnung
Städtische Einrichtungen schließen ab Montag

Lahr (st). Bund und Länder haben zur Eindämmung des Coronavirus neue Kontaktbeschränkungen beschlossen. Ab Montag, 2. November, wird auf dieser Basis eine neue Corona-Verordnung des Landes in Kraft treten. Diese ist bisher von der Landesregierung noch nicht bekannt gegeben. Insofern sind die konkret zu treffenden Maßnahmen noch nicht abschließend definiert. Der Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) der Stadt Lahr hat in seiner Sitzung am Donnerstag aber bereits nachfolgende Maßnahmen ins Auge gefasst und Oberbürgermeister Ibert zur Umsetzung empfohlen. Sie sollen ab Montag gelten.

Maßnahmen in Lahr

Sämtliche Sportanlagen in der Stadt und das Hallenbad sind außer für den Schulsport geschlossen. Das Gleiche gilt für die städtischen Einrichtungen Volkshochschule, Parktheater, Stadtmuseum und die Städtische Galerie. Geschlossen sind auch das Mehrgenerationenhaus mit den Standorten Begegnungshaus am Urteilsplatz und Stadtmühle sowie Schlachthof Jugend und Kultur. Beratungstermine, wie beispielsweise die Jugendberatung im Schlachthof, können mit Terminvereinbarung und unter Einhaltung der Hygienevorschriften stattfinden. Auch Deutsch- und Integrationskurse an der VHS sowie die Abendrealschule und das Abendgymnasium dürfen aktuell durchgeführt werden. Die Lahrer Rathäuser sind nach wie vor nur nach vorheriger Terminvereinbarung für das Publikum geöffnet. Vor-Ort-Termine sind ebenfalls nur mit Terminvereinbarung in dringend erforderlichen Fällen möglich.

Weiterhin geöffnet sind die städtischen Grünanlagen inklusive Stadtpark und die Spielplätze. Je nach Inhalt und Wortlaut der Landesverordnung werden die Maßnahmen zu Beginn der Woche entsprechend angepasst.

Maskenpflicht

In der Lahrer Fußgängerzone gilt unabhängig davon aktuell Maskenpflicht, wenn die Abstandsregeln nicht eingehalten werden können. Die Stadtverwaltung appelliert an die Lahrer Bevölkerung, Abstand zu halten und Kontakte zu verringern sowie in der Fußgängerzone und auf den öffentlichen Plätzen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Auf dem Wochenmarkt gilt bereits seit dem 20. Oktober Maskenpflicht.

Der Stab für außergewöhnliche Ereignisse tagt aktuell mehrfach wöchentlich und bewertet die aktuelle Lage laufend neu. Die Bevölkerung wird über die Medien und auf der Website der Stadt über aktuelle Entwicklungen unterrichtet.

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