Angebot zur Übernahme
SWEG will Abellio-Verkehre fortführen

Lahr (st). Die SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH (SWEG) hat ein Angebot zum Erwerb der Abellio Rail Baden-Württemberg GmbH (ABRB) abgegeben. Nun werden die weiteren Schritte verhandelt. Nach jetzigem Zeitplan sollen alle Verträge und Vereinbarungen Mitte November unterschriftsreif sein. Die SWEG wird die Geschäftsanteile und damit auch den Betrieb der ABRB übernehmen. Die ABRB bleibt in ihrer bisherigen Form bestehen, die SWEG wird jedoch ihre Eigentümerin.

Seit Sommer im Insolvenzverfahren

„Als Landesgesellschaft ist die SWEG eine wichtige Stütze der verkehrlichen und infrastrukturellen Daseinsfürsorge. Mit dem Erwerb der ABRB-Geschäftsanteile können wir nicht nur das SPNV-Angebot für die Fahrgäste fortführen, sondern auch den Beschäftigten der ABRB ihren Arbeitsplatz sichern", äußert sich der Vorsitzende der SWEG-Geschäftsführung, Tobias Harms, zu den Planungen. Die ABRB befindet sich seit dem Sommer in einem Insolvenzverfahren, da ihr Gesellschafter – die niederländische Staatsbahn – nicht mehr bereit war, die Defizite aus dem Deutschlandgeschäft zu tragen. „Mit der Übernahme der Abellio Baden-Württemberg kommt die SWEG ihrer Verantwortung als Landesgesellschaft nach und wird auch auf den Abellio-Linien ihre gewohnt hohe Qualität einbringen können", so der Aufsichtsratsvorsitzende der SWEG, Prof. Uwe Lahl.

Verkehrsvertrag für zunächst zwei Jahre

Für die bisherigen Abellio-Leistungen in Baden-Württemberg soll im Zuge einer Notmaßnahme gemäß europäischem Vergaberecht ein für zwei Jahre geltender Verkehrsvertrag aufgesetzt werden. Bis zum Ablauf dieses Vertrags möchte das Land Baden-Württemberg die Verkehrsleistungen dann über eine Ausschreibung wieder im Wettbewerb vergeben, an dem sich auch die SWEG beteiligen kann.

Im nächsten Schritt soll zwischen Land und SWEG eine Rahmenvereinbarung für die notwendigen Regelungen geschlossen werden. Über diese sowie den Interims-Verkehrsvertrag muss dann der SWEG-Aufsichtsrat entscheiden. Nach Abschluss der Investorenvereinbarung entscheidet die Gläubigerversammlung über den Insolvenzplan. Dann kann das Insolvenzgericht den Beschluss hierüber fassen. Sofern bis Ablauf einer zweiwöchigen Frist keine Beschwerden eingelegt werden, wird der Planbestätigungsbeschluss rechtskräftig. Danach gehen die Gesellschaftsanteile an die SWEG über. Die SWEG ist bestrebt, den Übergang für die Fahrgäste möglichst unauffällig zu gestalten.

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