Betrüger nicht auf den Leim gegangen
Falsches Gewinnversprechen

Foto: Symbolbild gro

Neuried-Müllen (st). Der Anruf eines Betrügers führte für den noch Unbekannten am Mittwochmittag, 11. November, nicht zum gewünschten Erfolg. Gegen 14 Uhr erhielt ein Anwohner einen Anruf, in dem ihm suggeriert wurde, dass er 38.500 Euro gewonnen habe. Er müsse lediglich mehrere Gutscheine im Wert von 100 Euro über das Internet besorgen, damit der Transport des Geldes gesichert wäre. Danach sollte er seinen Einkauf durch einen Anruf bestätigen. Anschließend würde ihm das Geld übergeben werden. Der Senior konnte die unehrlichen Absichten des Anrufers erkennen und alarmierte die Polizei. Ein Schaden entstand somit nicht.

Die Polizei warnt und gibt folgende Tipps für das richtige Verhalten bei solchen Anrufen:

  • Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einer Lotterie teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben.
  • Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn einzufordern.  Zahlen Sie keine Gebühren oder wählen
  • gebührenpflichtige Sondernummern - also Telefonnummern mit der Vorwahl: 0900..., 0180..., 0137... beginnen.
  • Machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon.
  • Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen,
  • Kreditkartennummern oder Ähnliches.
  • Fragen Sie den Anrufer nach Namen, Adresse und Telefonnummer derVerantwortlichen, um welche Art von Gewinnspiel es sich handelt und was genau Sie gewonnen haben. Notieren sie sich seine Antworten.
  • Weisen Sie unberechtigte Geldforderungen zurück.
  • Sichern Sie sich ab, indem Sie einen angeblichen Vertragsabschluss widerrufen und wegen arglistiger Täuschung anfechten. Verbraucherzentralen bieten dazu Musterschreiben an. Diesegibt es in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen sowie im Internet (www.verbraucherzentrale.de).
  • Kontrollieren Sie mindestens einmal im Monat Ihre Kontoauszüge und Ihre Telefonrechnung.
  • Lassen Sie unberechtigte Abbuchungen von Ihrer Bank oder Sparkasse rückgängig machen. Abbuchungen können Sie innerhalb einer bestimmten Frist problemlos widersprechen. Wenden Sie sichzudem unverzüglich an Ihren Bankberater. Teilen Sie Ihrem Telefonanbieter schnellstmöglich mit, welche Forderung unberechtigt ist. Dieser hat dann eventuell noch die
  • Möglichkeit, nur den berechtigten Teil des Rechnungsbetrags einzuziehen. Ist bereits eine Abbuchung über den gesamten Betragerfolgt, sollten Sie dieser bei Ihrem Geldinstitut widersprechen
    und dann nur den berechtigten Teil der Telefonrechnung begleichen.
  • Unberechtigte Lastschrifteinzüge können den Tatbestand des Betrugs gemäß § 263 Strafgesetzbuch erfüllen. Erstatten Sie im
  • Zweifel Anzeige bei der Polizei.

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