Verkehrsregeln werden in Oberkirch kontrolliert
Rathaus hat Fußgängerzone im Blick

Der Gemeindevollzugsdienst der Stadt Oberkirch kontrolliert die Einhaltung der Verkehrsregeln für die Fußgängerzone und den verkehrsberuhigten Bereich derzeit verstärkt. | Foto: Stadt Oberkirch
  • Der Gemeindevollzugsdienst der Stadt Oberkirch kontrolliert die Einhaltung der Verkehrsregeln für die Fußgängerzone und den verkehrsberuhigten Bereich derzeit verstärkt.
  • Foto: Stadt Oberkirch
  • hochgeladen von Daniel Hengst

Oberkirch (st). Seit der vergangenen Woche kontrollieren zwei Mitarbeiter des Gemeindevollzugsdienstes der Stadt Oberkirch die Einhaltung der Verkehrsregeln für die Fußgängerzone und den verkehrsberuhigten Bereich.

Insbesondere wird die Einhaltung der Lieferzeiten kontrolliert. Die Belieferung der in der Fußgängerzone liegenden Häuser und Geschäfte ist in der Zeit von 5 bis 11 Uhr für den Lieferverkehr freigegeben. „Verstöße werden kostenpflichtig verwarnt“, macht der zuständige Fachbereichsleiter Frank Niegeloh deutlich. Es wird aber nicht nur die Einhaltung der Lieferzeiten überprüft, sondern auch das grundsätzliche Durchfahrtsverbot für die Fußgängerzone. Die Kontrollen durch den Gemeindevollzugsdienst zeigen bereits Wirkung. „Durchfahrten haben bereits deutlich abgenommen“, stellt Niegeloh klar.

Einsatz-, Entsorgungs- und Reinigungsfahrzeuge sind von der Einhaltung der Lieferzeiten ausgenommen. Einen wichtigen Hinweis hat Frank Niegeloh noch: „Wer einen triftigen Grund hat die Fußgängerzone zu befahren, zum Beispiel als Handwerker wegen einer Baustelle, der soll sich rechtzeitig um eine Ausnahmegenehmigung kümmern.“ Gisela Berg, 07802/82158, und Günter Bätzler, 07802/82154, stehen in solchen Fällen als Ansprechpartner des Fachbereichs für die Betriebe und Bürger zur Verfügung.

Die Mitarbeiter werden ihre Kontrollen fortsetzen und insbesondere auch in der nächsten Woche vermehrt vor Ort sein.

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Schnappschuss einbetten

Abbrechen

Veranstaltung oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.