23 mussten zum Wesenstest
Charakterprüfung für einige Hunderassen

Nach bestandenem Wesenstest dürfen Pitbulls ohne Maulkorb in die Öffentlichkeit. | Foto: Doz777/pixabay.com
  • Nach bestandenem Wesenstest dürfen Pitbulls ohne Maulkorb in die Öffentlichkeit.
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Offenburg (gro). Ob reinrassig oder Mischlinge: American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pit Bull Terrier müssen in Baden-Württemberg, wenn sie älter als sechs Monate sind, einen Wesenstest machen. Wird dieser bestanden, müssen die Tiere keinen Maulkorb mehr in der Öffentlichkeit tragen. Der Leinenzwang besteht allerdings nach wie vor. Ist der Hund bei der Prüfung jünger als 15 Monate, muss bis zum 18. Monat der Wesenstest wiederholt werden. Die Frage nach dem Sinn dieses Tests wird nach einem Vorfall in Offenburg aktuell sehr kontrovers diskutiert.

"Im Jahr 2019 wurden bislang im Ortenaukreis 23 Hunde getestet", sagt Martin Litterst, Experte von der Polizeihundeführerstaffel in Offenburg. "Alle haben diesen Test bestanden. Im September ist nochmals ein Termin geplant, bislang liegen neun Anmeldungen vor."

Begutachtung des Hundes

"Der Hund wird zunächst durch einen amtlich bestellten Tierarzt begutachtet, der Microchip ausgelesen und der Code mit dem Heimtierausweis abgeglichen", erklärt Litterst. Außerdem müsse der Vierbeiner zum Zeitpunkt der Prüfung über einen wirksamen Impfschutz gegen Tollwut verfügen. "Dann soll der Hundeführer zeigen, was der Hund an Grundgehorsam beherrscht", so der Polizist. Damit sind Befehle wie "Fuß gehen", "Sitz" oder "Platz" gemeint. "Anschließend werden Alltagsituationen in zwei Teilen nachgespielt", so Litterst.

Im ersten Teil werde geschaut, wie sich der Hund gegenüber Fußgängern und Joggern verhalte. Aber auch die Reaktion auf Auto-, Fahrrad- und Mopedfahrer werde getestet, ebenso wie das Verhalten gegenüber nicht aggressiven Artgenossen. Fordernder sei der zweite Teil des Tests, in dem unter anderem eine mit dunklem Hut und Mantel bekleidete Person das Tier passiere oder Regenschirm plötzlich geöffnet werde. Es werde auch das Verhalten geprüft, wenn es eng wie in einem Fahrstuhl zugehe oder der Hund angestarrt werde. Der Vierbeiner werde unter anderem mit aggressiven Artgenossen konfrontiert, aber es werde beispielsweise auch ein mit Steinen gefüllter Kanister vor ihn geworfen. Ziel sei es, herausfinden, wie aggressiv, ängstlich oder neutral das Tier sich in solchen Situationen verhalte. "Wenn der Hund bei diesem Test keine übersteigerte Aggressivität zeigt, so gilt der Test als bestanden", sagt Litterst.

Zweiter Test ist möglich

Würden beide durchfallen, dann könne geprüft werden, ob ein Halterwechsel oder eine verhaltenstherapeutische Maßnahme durch einen Sachverständigen einen positiven Einfluss auf das Tier haben könnten. Dies werde dann in einem zweiten Test geprüft. Bis dahin gelte der Leinen- und Maulkorbzwang weiter.

Fiele ein Tier nach einem bestandenen Wesenstest auf, dann erhalte zunächst die örtlich und sachlich zuständige Behörde eine Mitteilung über den Vorfall. "Bei der Beurteilung von Beißvorfällen ist der gesamte Geschehensablauf einschließlich der Begleitumstände zu würdigen", macht Martin Littest deutlich. Dabei seien insbesondere solche Feststellung von Gewicht, die für eine gleichartige Reaktion bei Artgenossen sprächen. "Wurden dem Hund Schmerzen zugefügt und hat er deshalb gebissen?", macht der Hundeführer eine Fragestellung deutlich. Sei zweifelhaft, ob der Hund tatsächlich bissig ist, könne ein Gutachten angeordnet werden. Auch ein Halterwechsel könne geprüft werden.

Den Wesenstest müssten nur die anfangs genannten Rassen ablegen. "Sollten andere Hunderassen auffällig werden, weil sie bissig sind, in aggressiver oder gefahrdrohender Weise Menschen oder Tiere anspringen oder zum unkontrollierten Hetzen oder Reißen von Tieren neigen, dann kann die Ortspolizeibehörde das Tier als gefährlich einstufen. Dann muss es einen Maulkorb tragen", so Martin Litterst.

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