Ausschreibung des Jahresprogramms 2018 im ELR
Wohnraumförderung und Innenentwicklung

Ortenau/Stuttgart (st). „Um ein Dorf oder eine Stadt lebendig zu halten, ist es wichtig, dass dort Leben herrscht. Die Menschen müssen in den Orten wohnen, arbeiten, ihre Freizeit verbringen, einkaufen und zum Arzt gehen können. Durch die Konzentration unserer Förderpolitik auf den Innenbereich und den Schwerpunkt Wohnen entsteht nicht nur neuer Wohnraum, sondern es werden auch Flächen im Außenbereich geschont. Damit leistet das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum, kurz ELR, einen erheblichen Beitrag zu einer flächensparenden Siedlungsentwicklung", so der baden-württembergische Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk zur Ausschreibung des ELR-Jahresprogramms 2018.

„Ziel der Programmausschreibung 2018 ist es, Impulse zur Nutzung innerörtlicher Flächen zu setzen“, wird Hauk in einer Pressemitteilung des Ministeriums zitiert. Studien zum Thema Wohnraumbedarf in Baden-Württemberg gingen auch im ländlichen Raum in den nächsten Jahren von steigenden Bevölkerungszahlen aus. Die Bereitstellung von zeitgemäßem und bezahlbarem Wohnraum sei gegenwärtig in den Städten und Gemeinden eine der zentralen Herausforderungen. Gute innerörtliche Bausubstanz müsse erhalten und zu modernem Wohnraum umgebaut werden. Baufällige Gebäude hingegen könnten weichen, um Platz für Neues zu schaffen.

„Deshalb werden im ELR 2018 prioritär Investitionen privater Haus- und Wohnungsbesitzer gefördert. Dabei öffnen wir die Förderung auch für Siedlungsflächen aus den 60er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts. Gemeinden bieten wir eine erhöhte Förderung bei schwer zu vermarktenden innerörtlichen Flächen an. Auch im Jahresprogramm 2018 wollen wir die Hälfte der zur Verfügung stehenden Fördermittel für innerörtliche wohnraumbezogene Projekte einsetzen“, so der Minister weiter.

Beibehalten werde der Förderzuschlag von 5.000 Euro für Wohnbauprojekte mit innovativen Holzbaulösungen. Ein wesentlicher Standortfaktor für den ländlichen Raum sei auch die wohnortnahe Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen. „Auch hier haben wir den Förderradius des ELR erweitert", betont der Minister. Voraussetzung für die Aufnahme in das Jahresprogramm 2018 ist ein Aufnahmeantrag der Gemeinde mit Darlegungen.

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