Für ausgewählte Gruppen
Auffrischimpfungen ab 1. September möglich

Ortenau (st). Ab Mittwoch, 1. September, sind Auffrischimpfungen für ausgewählte Gruppen nach den Vorgaben des Sozialministeriums auch im Impfzentrum Offenburg möglich. Ergänzend können Termine für die Auffrischimpfungen auch bei den Hausärzten oder bei den Betriebsärzten vereinbart werden.

Angebote im Impfzentrum und bei Haus- oder Betriebsärzten

Die ambulanten Impfteams, die in den Gemeinden und Städten vor Ort Termine anbieten, können aus organisatorischen Gründen keine sogenannten Drittimpfungen vornehmen. „Wir werden im Impfzentrum in Offenburg eine separate Registrierung für die Auffrischimpfung einrichten. Der berechtigte Personenkreis muss die Impfberechtigung nachweisen. Deshalb können die Auffrischimpfungen derzeit auch nur im Impfzentrum oder bei den Hausärzten oder den Betriebsärzten vorgenommen werden“, macht Projektleiterin Diana Kohlmann deutlich. „Ich bitte um Verständnis, dass wir die Vorgaben des Sozialministeriums umsetzen und daher nur den von dort benannten Personenkreis impfen können“, so Kohlmann weiter.

Impfberechtigt sind:

  • Personen über 80 Jahren,
  • Personen, die in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe oder weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder dort leben,
  • Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden sowie
  • Personen mit einer angeborenen oder erworbenen Immunschwäche oder unter immunsuppressiver Therapie.
  • Personen, die ausschließlich Vektorviren-Impfstoffe von AstraZeneca bzw. die Einmalimpfung von Johnson & Johnson erhalten haben, können unabhängig von ihrem Alter oder einem anderen medizinischen Grund eine Auffrischimpfung bekommen.
  • Für Beschäftigte wie etwa Pflegekräfte, die in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe oder weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen (z.B. Onkologie oder Transplantationsmedizin) arbeiten, wird eine Auffrischimpfung derzeit nicht grundsätzlich empfohlen. Bei individuellem Wunsch und nach entsprechender ärztlicher Aufklärung ist diese jedoch ebenfalls ab 1. September möglich.

Die Auffrischimpfung erfolgt für alle genannten Gruppen in jedem Fall erst dann, wenn die Zweitimpfung (oder im Fall von Johnson & Johnson bzw. bei Genesenen die einmalige Impfung) mindestens sechs Monate zurückliegt.

Ins Impfzentrum sind entsprechende Nachweise der genannten Einrichtungen oder Bescheinigungen der behandelnden Ärzte mitzubringen. Außerdem werden ein Ausweisdokument, der Impfpass sowie eine Versicherungskarte der Krankenversicherung benötigt.

Das Impfzentrum bei der Messe Offenburg-Ortenau ist von Montag bis Freitag zwischen 12 und 20 Uhr und am Samstag und Sonntag zwischen 8 und 16 Uhr geöffnet. Eine Terminvereinbarung über das zentrale Buchungssystem ist nicht erforderlich.
Es ist weiterhin möglich und um Wartezeiten zu verkürzen empfehlenswert, feste Termine im Impfzentrun über die zentrale Buchungshotline 116 117 oder auch über das Online-Buchungssystem. Personen mit gebuchten Impfterminen werden ohne zusätzliche Wartezeiten geimpft.

„Auch wenn ich sehr froh bin, dass die Drittimpfung nun auch im Impfzentrum in Offenburg angeboten werden kann, so möchte ich doch deutlich machen, dass der Impfschutz nicht nachlässt, wenn ein längerer Abstand zwischen Zweit- und Auffrischimpfung besteht. Mit der jetzt vorgesehenen Drittimpfung sollen deshalb besonders gefährdete Gruppen optimal geschützt werden“, so Doris Reinhardt, medizinische Leiterin des Impfzentrums.

Die Informationen über die aktuellen mobilen Impfangebote finden sich hier

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