Welche Verkehrsregeln gelten
Beliebt, aber nicht ungefährlich: E-Scooter

E-Scooter und Fahrräder teilen sich nicht nur die Abstellplätze. | Foto: Foto: gro
  • E-Scooter und Fahrräder teilen sich nicht nur die Abstellplätze.
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  • hochgeladen von Matthias Kerber

Ortenau Die Zahl der E-Scooter in der Ortenau geht seit Jahren nach oben. Die schnellen und wendigen Cityflitzer erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Leider ist die Zahl der Unfälle nach oben gegangen, auch wenn diese nach Angaben des Polizeipräsidiums Offenburg im Verhältnis kaum ins Gewicht fallen.
"Im Jahr 2024 mussten wir 117 Unfälle, ein Plus von 50 Prozent gegenüber dem Vorjahr, verzeichnen. Dabei wurden 74 Personen leicht und elf schwer verletzt", so die Polizei. Eine Person, die mit einem nicht für den Straßenverkehr zugelassenen E-Scooter unterwegs war, starb sogar bei einem Unfall. "Die wesentlichen Unfallursachen waren fahrerisches Unvermögen und nicht angepasste Geschwindigkeit im vergangenen Jahr", bilanziert die Polizei.
Ein weiteres Problem: Es würden Verkehrsflächen wie Fußgängerzonen oder Gehwege mit dem E-Scooter genutzt, obwohl diese – wie auch andere Verkehrsteilnehmer – dort nicht fahren dürften. Regelmäßig festgestellt werde, dass der Versicherungsschutz am Fahrzeug fehlt oder der Fahrer vorher zu Alkohol oder Betäubungsmitteln gegriffen habe.
Wer einen E-Scooter nutzen möchte, muss mindestens 14 Jahre alt sein. Um für den Straßenverkehr zugelassen zu sein, muss das Fahrzeug einiges mitbringen: Es benötigt eine Lenk- oder Haltestange. Es muss mindestens sechs, darf aber höchstens 20 Stundenkilometer schnell sein. Die Leistung ist auf 500 Watt begrenzt. E-Scooter dürfen nicht breiter als 70 Zentimeter, nicht höher als 1,40 Meter sowie nicht länger als zwei Meter sein. Das reine Fahrzeuggewicht darf 55 Kilogramm nicht übersteigen. Wichtig sind zwei voneinander unabhängige Bremsen. Licht ist Pflicht am E-Scooter: Vorgeschrieben ist ein nach vorne wirkender Scheinwerfer für weißes Abblendlicht sowie ein nach vorn wirkender weißer Reflektor. Die Schlussleuchte ist rot, zudem wird ein roter, nicht dreieckiger Rückstrahler gefordert. Beide dürfen abnehmbar sein, aber sie dürfen nicht blinken. Ein Fahrtrichtungsanzeiger ist zugelassen, aber keine Pflicht. Vorgeschrieben sind seitliche Reflektoren und eine helltönende Glocke. Natürlich muss eine allgemeine Betriebserlaubnis oder eine Einzelbetriebserlaubnis vorliegen und der E-Scooter muss versichert sein und eine gültige Plakette haben.

Richtiges Verhalten

E-Scooter dürfen auf Radwegen oder Radfahrstreifen fahren. Sind diese nicht vorhanden, geht es auf die Straße. Auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen heißt es Absteigen. Sich an andere Fahrzeuge zu hängen oder freihändig zu fahren, ist nicht erlaubt. "Richtungsänderungen sollten rechtzeitig und deutlich durch Handzeichen angekündigt werden", sensibilisiert die Polizei für korrektes Verhalten. Auf Radwegen soll Rücksicht auf die Velofahrer genommen werden, auf gemeinsamen Rad- und Gehwege darüber hinaus auf Fußgänger. Verbotsschilder gelten auch für E-Scooter.

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