Alte Führerscheine
Fristen für den Umtausch

Mit einem Führerschein in Scheckkartenformat sind Autofahrer für die Zukunft gewappnet. | Foto: pixabay/Andreas Breitling
  • Mit einem Führerschein in Scheckkartenformat sind Autofahrer für die Zukunft gewappnet.
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Ortenau (rek). Aufgrund seines hohen Textilanteils und seinem heutigen Aussehens durch stetes Mitsichführens hatte der alte graue Führerschein schnell die Bezeichnung "Lappen" weg. Die Metallringe zum Befestigen des Fotos rosten. Und auch sonst sind die Begrifflichkeiten wie "Erlaubnis, ein Kraftfahrzeug mit Antrieb durch Verbrennungsmaschine der Klasse..." etwas antiquiert. Dieser ramponierte "Lappen" wird im Laufe der kommenden Jahre ersetzt durch Führerscheine in Scheckkartengröße.

Stichtag

Die nostalgischen Zeiten enden für Besitzer von Führerscheinen für Autos und Motorrad ab dem Jahr 2022 und zwar zuerst für die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958. Dann werden jedes Jahr fünf weitere Geburtsjahrgänge in die kommunalen Führerscheinstellen gerufen. Allerdings: Am längsten Zeit zum Umtausch haben die vor 1953 Geborenen: Für sie gilt der Stichtag 19. Januar 2033. Dies gilt für ein Ausstellungsdatum vor dem 31. Dezember 1998. Für später ausgestellte Führerscheine beginnen die Fristen erst ab 2016. Wer schwere Lasten transportiert, für den gelten andere Fristen.

Mitbringen

Den "Lappen" zur Karte machen, kann man freiwillig jederzeit, unabhängig von Fristen. Benötigt werden dafür der Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto sowie der alte nationale Führerschein. Zur Gültigkeit erklärt das Landratsamt: "Nach einer Kommissionsentscheidung werden die von den Mitgliedstaaten der EU ausgestellten Führerscheine gegenseitig anerkannt. Dennoch kommt es in Einzelfällen vor, dass in einigen Ländern bei Kontrollen alte Führerscheine bemängelt werden."

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