Kurzinterview
Ist die Bekämpfung von Bienen, Wespen, Hornissen wirklich nötig?

Matthias Klinger vom Amt für Umweltschutz im Landratsamt Ortenaukreis | Foto: Landratsamt Ortenaukreis
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Ortenau (ds). Dass Bienen, Wespen und Hornissen nützliche Tier sind, weiß jeder. Doch kaum einer möchte mit ihnen quasi Tür an Tür leben, zu groß ist die Angst vor Stichen. Was zu tun ist, wenn man ein Nest am Haus oder im Garten findet, erklärt Matthias Klinger vom Amt für Umweltschutz im Landratsamt Ortenaukreis im Gespräch mit Daniela Santo.

Ist Bekämpfung wirklich nötig?

Muss ein Wespen-, Bienen- oder Hornissennest am Haus gemeldet werden?
Wespen, Bienen und Hornissen sind bei uns heimisch. Ein natürliches Vorkommen auf dem eigenen Grundstück ist daher nicht ungewöhnlich. Nester dieser Insektenarten müssen nicht bei einer Behörde gemeldet werden.

Darf das Nest einfach entfernt werden?
Nein, es gelten die Vorschriften des Naturschutzrechts. Es kommt auf den Schutzstatus der jeweiligen Insektenart an. Für die Deutsche Wespe gelten die Vorschriften des allgemeinen Artenschutzes. Es ist verboten, Tiere ohne vernünftigen Grund zu töten oder ihre Nester zu zerstören. Gibt es einen vernünftigen Grund, etwa Schäden am Gebäude, ist eine Bekämpfung nicht verboten. Hornissen sind darüber hinaus besonders geschützt.
Es ist grundsätzlich verboten, diese zu töten oder deren Nester zu entfernen. Eine Ausnahmegenehmigung kann nur in besonderen Einzelfällen erteilt werden, wenn zum Beispiel eine Insektengiftallergie vorliegt. Hat sich ein Honigbienenschwarm niedergelassen, empfehlen wir, Kontakt mit dem örtlichen Imkerverein aufzunehmen.

Kann man verhindern, dass sich die Tiere irgendwo am Haus ein Nest bauen?
Bei der Nistplatzsuche konzentrieren sich die Insekten auf Öffnungen, Spalten und Nischen. Nahezu jedes Gebäude enthält potentiell geeignete Nistmöglichkeiten.

Was kostet es, ein Nest zu entfernen?
Ist die Entfernung eines Nests zulässig, kann ein darauf spezialisiertes Unternehmen hinzugezogen werden. Die Kosten werden zwischen dem Auftraggeber und dem Unternehmen vereinbart. Matthias KlingerFoto: LRA

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