Stadt Rheinau
Amtsverwalter übernimmt das Amt des Bürgermeisters
- Uwe Beck (r.) erhält vom ersten Bürgermeisterstellvertreter Reinhold Schmidt (l.) die Ernennungsurkunde zum Amtsverwalter
- Foto: Thomas Bantel/Stadt Rheinau
- hochgeladen von Lea Wölfle
Rheinau (st) Der ehemalige Bürgermeister Oliver Rastetter ist mit Wirkung zum 15.02.2026 von seinem Amt zurückgetreten. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.02.2026 einen Amtsverwalter bestellt. Der Amtsverwalter übernimmt in der Übergangszeit, in welcher die Stelle des Bürgermeisters unbesetzt ist, die Funktionen des Bürgermeisters, heißt es in der Pressemitteilung der Stadt Rheinau.
Ernennung
Ziel ist es, die begonnenen Projekte in enger Abstimmung zwischen Gemeinderat und Verwaltung weiterzuführen. So können die begonnenen Wege ohne Lücken im Jahr 2026 fortgesetzt werden, um die vom Gemeinderat definierten Ziele zu erreichen. Letztlich soll auch sichergestellt werden, dass die neue Bürgermeisterin oder der neue Bürgermeister das Amt unbelastet von größeren Rückständen antreten kann. Der Gemeinderat hat das Amt des Amtsverwalters mit Wirkung zum 3. März 2026 Stadtkämmerer Uwe Beck übertragen. „Gerne werde ich die Amtsgeschäfte des Bürgermeisters so lange führen, bis eine neue Bürgermeisterin oder ein neuer Bürgermeister von den Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt gewählt und in das Amt eingeführt ist. Ich danke dem Gemeinderat für das Vertrauen in die Verwaltung, das mit diesem Schritt in dieser außergewöhnlichen Zeit verbunden ist.
Um neben meiner Funktion als Stadtkämmerer auch die Aufgaben des Amtsverwalters erfüllen zu können, haben sich die vom Gemeinderat bestellten ehrenamtlichen Stellvertreter Reinhold Schmidt, Peter Kress und Horst Siehl dankenswerterweise bereit erklärt, mich bei dieser Arbeit tatkräftig zu unterstützen. Dabei werden sie insbesondere verstärkt repräsentative Anlässe wie zum Beispiel Gratulationen zu Jubiläen sowie die Teilnahme an Vereinsveranstaltungen oder ähnliches übernehmen. Für dieses Engagement danke ich sehr herzlich“, so Uwe Beck. Wichtig war es Beck auch zu betonen, dass die Ämter, die Ortsverwaltungen und alle weiteren öffentlichen Einrichtungen auch in dieser außergewöhnlichen Phase voll einsatzfähig sind und den Einwohnerinnen und Einwohnern sämtliche städtischen Leistungen in unvermindertem Maße zur Verfügung stehen.








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