Stadtbibliothek Rheinau
Zugang unter 2G Plus weiterhin möglich

Rheinau (st). Aufgrund der Verschärfung der Corona-Maßnahmen des Landes Baden-Württemberg, ist der Aufenthalt in der Stadtbibliothek Rheinau nur noch mit 2G Plus-Nachweis möglich, so die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung.

Dies bedeutet: volljährige Kunden, die im Bestand der Bibliothek stöbern möchten, müssen neben einem Impf- oder Genesenen-Nachweis in digital-auslesbarer Form (QR-Code) nun zusätzlich einen negativen Schnell- oder PCR-Nachweis vorlegen.

Ausgenommen von der zusätzlichen Test-Regelung sind Personen, die bereits eine Booster-Impfung erhalten haben, Vollimmunisierte und Personen deren Genesung nicht mehr als sechs Monate zurück liegt.

Auch Schüler und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, dürfen weiterhin ohne 2G und Testnachweis im Bestand der Bibliothek stöbern. Diese zählen zu der immunisierten Personengruppe und werden in den Schulen regelmäßig getestet.

Überraschungspakete

Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre und Menschen, die sich nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis nötig), haben darüber hinaus ohne 2G die Möglichkeit in Stadtbibliothek zu besuchen. Diese Personengruppen müssen allerdings einen negativen Testnachweis erbringen.

Die Mitarbeiterinnen der Stadtbibliothek Rheinau richten gerne für alle Wunsch- und Überraschungspakete zur „Kontaktlosen Ausleihe“ oder zur Abholung während der Öffnungszeiten. Für diese Art der Abholung oder auch zum Entleihen vorbestellter Medien, ist kein Test- oder 2G-Nachweis erforderlich.

Informationen zum Vorgang der Bestellung von verfügbaren Wunsch- oder Überraschungspaketen sind unter www.opac.winbiap.net/rheinau unter der Rubrik „Erwachsene“ oder telefonisch abrufbar.

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