Prüfung der Behörden abgeschlossen
Sicher Rutschen im Europa-Park

Neuheit Svalgurok im Europa-Park in Rust | Foto: Europa-Park
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Rust (st). Der Europa-Park in Rust hat das Freizeitbad Rulantica erweitert. Neu hinzugekommen ist die Outdoor-Rutschanlage Svalgurok mit zahlreichen Wasserrutschen und Spielattraktionen. Damit die Sicherheit bei der Nutzung der Attraktionen gewährleistet ist, mussten im Vorfeld 27 komplexe sogenannter Zustimmungsverfahren für die Verwendung bestimmter Bauprodukte bzw. Anwendung von Bauarten durchgeführt werden. Zuständig hierfür ist die Landesstelle für Bautechnik beim Regierungspräsidium Tübingen.

"Alle Bauteile erfüllen Anforderungen"

In den vergangenen Monaten wurde von den Experten im Wesentlichen geprüft, ob die im Ausland vorgefertigten Stahlkonstruktionen mit den national geltenden technischen Baubestimmungen in Deutschland übereinstimmen. Darüber hinaus befasste sich die Landesstelle mit einer Vielzahl an Anträgen zu tragenden Kunststoffbauteilen, wie insbesondere den Rutschen und einer Vielzahl an Deko-Elementen mit kleineren Objekten und großen Kunstfelsen. „Die Prüfung hat ergeben, dass die Bauteile die baurechtlichen Anforderungen erfüllen und in Einzelfällen, wo notwendig, durch ein regelmäßiges Monitoring überwacht werden müssen,“ so Regierungspräsident Klaus Tappeser in einer Pressemitteilung.

In den nun vom Regierungspräsidium Tübingen ergangenen Zustimmungsbescheiden sind Vorgaben enthalten, die vom Hersteller, dem Aufsteller der statischen Berechnung, dem Montagebetrieb aber auch vom Betreiber der Anlage für wiederkehrende Inspektionen durch sachverständige Stellen einzuhalten sind. „Somit ist gewährleistet, dass Besucher auf den europaweit außergewöhnlichen Attraktionen sicher rutschen können,“ freut sich Tappeser.

Hintergrundinformationen:

  • Wann ist eine Zustimmung im Einzelfall oder eine Bauartgenehmigung erforderlich?

Die Landesbauordnung für Baden-Württemberg unterscheidet in den §§ 16a, 16b und 16c zwischen Bauprodukten (Bausätzen) und Bauarten. Bauprodukte oder Bauarten dürfen nur dann verwendet werden, wenn es für sie Technische Baubestimmungen gibt und sie von den Technischen Baubestimmungen nicht wesentlich abweichen oder wenn es für sie allgemein anerkannte Regeln der Technik gibt. Bauprodukte und Bauarten, die von den Technischen Baubestimmungen wesentlich abweichen oder für die es keine allgemein anerkannten Regeln der Technik gibt, benötigen im Falle der Bauprodukte entweder eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder eine Zustimmung im Einzelfall. Im Falle einer Bauart wird eine allgemeine oder eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung benötigt.

Landesstelle für Bautechnik

Die Landesstelle für Bautechnik prüft Anträge entsprechend dem Stand der Wissenschaft auf Basis der Landesbauordnung u.a. hinsichtlich Standsicherheit und Brandschutz und vertritt das Land Baden-Württemberg in zahlreichen Normenausschüssen beim Deutschen Institut für Normung oder Sachverständigenausschüssen beim Deutschen Institut für Bautechnik in Berlin in Bereichen wie Glasbau, Mauerwerksbau, Wärmedämmverbund-Systeme oder Brandschutz.

Die Landesstelle für Bautechnik erstellt fachtechnische Gutachten, klärt bautechnische und bauökologische Grundsatzfragen, ist Kontrollstelle für Energieausweise und wirkt bei der Anerkennung und Überwachung der Prüfingenieure für Baustatik mit. Ferner ist die Landesstelle Prüfamt für Baustatik mit dem Schwerpunkt der Typenprüfung und der Prüfung besonders schwieriger statischer Berechnungen und erteilt als einzige Stelle in Baden-Württemberg Zustimmungen im Einzelfall bzw. vorhabenbezogene Bauartgenehmigungen, die für Bauvorhaben benötigt werden, bei denen hoch innovative Bauprodukte bzw. Bauarten eingesetzt werden sollen. Mit diesen Zustimmungen können Hersteller neueste Entwicklungen umsetzen, falls diese nachweislich die üblichen Sicherheitsanforderungen im Bauwesen erfüllen.

Neuheit Svalgurok im Europa-Park in Rust | Foto: Europa-Park
Luftbild von Rulantica | Foto: Europa-Park

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