Testzentrum in Nonnenweier
Zusätzliches Angebot der Gemeinde Schwanau

Schwanau-Nonnenweier (st). Die Gemeinde Schwanau hat sich entschlossen, ergänzend zu den Testungen in Arztpraxen, Apotheken oder Teststellen des öffentlichen Gesundheitsdienstes ein freiwilliges kommunalen Testangebot und ein Testzentrum in der Burkhard-Michael-Halle in Nonnenweier einzurichten.

Das freiwillige kommunale Testangebot ist vorerst zeitlich befristet und soll vorrangig bestimmten Personengruppen eine kostenlose Testung auf das Coronavirus ermöglichen.

Temporäres Angebot

Durch das zusätzliche temporäre Testangebot soll zu den bestehenden Testmöglichkeiten, auch mit Blick auf die Virusmutationen, ein noch besserer Schutz für besonders gefährdete Personengruppen geschaffen werden. Diese Testangebote, die ausschließlich die Anwendung von PoC-Antigen-Schnelltests bei symptomfreien Personen durch geschultes Personal umfassen, sollen zunächst bis zum 31. März  bestehen.

Wer kann sich testen lassen?

1. Grenzgänger und Grenzpendler
Alternativ zur Testung im öffentlichen Gesundheitsdienst kann auch das Angebot der kommunalen Teststellen genutzt werden. Vor der Testung ist eine entsprechende Bescheinigung des Arbeitgebers vorzulegen.

2. Personal von Schulen und Kindertageseinrichtungen
Alternativ zur Testung im öffentlichen Gesundheitsdienst kann auch das Angebot der kommunalen Teststellen genutzt werden. Diese Personengruppe besitzt Berechtigungsscheine, die bei der Testung vorgelegt und abgegeben werden müssen.

3. Personen, die vorrangig in den kommunalen Teststellen getestet werden sollen
Das ergänzende kommunale Testangebot richtet sich vorrangig an folgende Personen, die bislang keinen Testanspruch im Rahmen der Test-Verordnung hatten und keine Symptome haben:

  • in Kontakt mit vulnerablen Personengruppen stehende Personen (zum Beispiel pflegende Angehörige, Haushaltsangehörige von Schwangeren, Angehörige von Personen, bei denen ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Verlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-Cov-2 besteht),
  •  Personen, die ein hohes Expositionsrisiko im beruflichen oder privaten Umfeld hatten oder haben (zum Beispiel mit Kindern, Jugendlichen und Familien im Rahmen der Hilfen zu Erziehung und in der Kinder- und Jugendarbeit Beschäftigte, Personen im öffentlichen Dienst wie Polizeibeamte, Gerichtsvollzieher, Beschäftigte in der Justiz und in Justizvollzugsanstalten, Beschäftigte im öffentlichen Verkehr, Beschäftigte in Flüchtlingsunterkünften)
  •  Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern,
  • Beschäftigte in der Jugendhilfe

Wo kann ich mich testen lassen?

Die kommunale Teststation wird in der Burkhard-Michael-Halle, Wörtelweg 12 in Schwanau-Nonnenweier eingerichtet

Wann kann ich mich testen lassen?

Die Testungen werden dienstags und donnerstags jeweils von 16.30 bis 18.30 Uhr durchgeführt und starten am 9. März1.

Eine Testung ist nur nach vorheriger telefonischer Terminreservierung möglich. Termine können unter Telefon 07824/649964 vereinbart werden. Terminreservierungen sind ab dem 8. März zu den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses möglich.

Welche Daten werden erfasst?

Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift und Telefonnummer

Wie läuft der Test ab?

Personen, die einen Termin vereinbart haben, melden sich zur vereinbarten Uhrzeit im Testzentrum. Anschließend werden sie an der zugewiesenen Teststation getestet und ihre persönlichen Angaben erfasst. Die Auswertung des Tests dauert 15 bis 20 Minuten. In dieser Zeit steht ein Sitzplatz im Wartebereich zur Verfügung. Nach Auswertung des Tests wird eine schriftliche Testbescheinigung ausgehändigt. Für die gesamte Testung sollten 30 Minuten eingeplant werden.

Wer führt die Tests durch?

Die Testungen werden durch geschultes Personal des DRK-Ortsvereins Meißenheim/Schwanau durchgeführt.

Hygienevorschriften

In der Halle gilt Maskenpflicht, das heißt, es ist während des gesamten Aufenthalts eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske (oder vergleichbarer Standard) zu tragen. Beim Betreten der Halle sind die Hände zu desinfizieren.

Was muss ich mitbringen?

Zur Testung mitzubringen ist ein amtlicher Lichtbildausweis. Personen der Berechtigungsgruppen der vorstehenden Ziffern 1 und 2 bringen die zum Nachweis ihrer Testberechtigung notwendigen Bescheinigungen oder Berechtigungsscheine mit.

Was passiert bei einem positiven Test?

Sie und ihre Angehörigen müssen sich unverzüglich in häuslich Quarantäne begeben. Zur Bestätigung des positiven Tests muss noch ein PCR-Test durchgeführt werden. Im Falle eines positiven Testergebnisses werden Ihre Daten an das zuständige Gesundheitsamt weitergeleitet, welches direkt mit ihnen Kontakt aufnehmen wird.

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