Lautenbach, Ottenhöfen, Sasbachwalden und Seebach erhalten Fördergelder
Zentrale Projekte werden in vier Gemeinden bezuschusst

Ortenau (st). 3,2 Millionen Euro Fördergelder aus dem sogenannten Ausgleichstock fließen in den Ortenaukreis. Wie das Landratsamt informiert, profitieren insgesamt zwölf Gemeinden von der Finanzspritze, davon vier aus dem Acher- und Renchtal. Der Verteilerausschuss für den Regierungsbezirk Freiburg, der am Dienstag über die Vergabe der Mittel entschieden hat, legt den Schwerpunkt der Förderung auf Investitionen bei Straßensanierungsmaßnahmen, Mehrzweckhallen und Rathaussanierungen, aber auch im Kindergartenbereich und beim Hochwasserschutz.

Die Gemeinde Lautenbach erhält für die Sanierung der Sohlbergstraße und der Straße Altschmatt einen Zuschuss von 140.000 Euro bei einer Gesamtinvestition von 273.000 Euro. Weit mehr als die Hälfte der Gesamtsumme von 495.000 Euro erhält Ottenhöfen als Fördergeld für die Erweiterung des Friedhofs samt neuer Bestattungsformen sowie die Verbesserung der Zuwegung und das Anlegen von neuen Parkplätzen. Hier fließen 300.000 Euro aus dem Ausgleichsstock. Für die Beschaffung eines Kommunalfahrzeugs für den Winterdienst in Sasbachwalden für 140.000 Euro wurden als Zuschüsse 100.000 Euro bewilligt. Seebach investiert ebenfalls in den Straßenbau: Grunderneuert werden die Gewerbestraße sowie Wildenberg und Geisdörfle. 80.000 Euro Zuschuss für 141.000 Euro Investitionen lautet hier das Verhältnis.

„Ich freue mich sehr über diese hohe Fördersumme. Damit können die begünstigten Gemeinden Investitionen in einem Umfang von über 22 Millionen Euro tätigen. Das ermöglicht ihnen, zentrale Projekte für die Zukunft umzusetzen, so leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung und Attraktivität des Standortes Ortenau“, erklärt Landrat Frank Scherer.

Einen Bewilligungsbescheid erhielten zudem die Ortenauer Gemeinden Durbach, Ettenheim, Gengenbach, Hohberg, Oberharmersbach, Oberwolfach, Seelbach und Steinach.

Der Ausgleichstock geht auf das Finanzausgleichsgesetz (FAG) zurück. Darin ist vorgesehen, dass das Land Gemeinden bei der Finanzierung notwendiger kommunaler Einrichtungen unterstützt. Zu den möglichen geförderten Vorhaben zählen insbesondere der Bau von Kindergärten und Schulen, die Erschließung von Gewerbegebieten oder der Hochwasserschutz. Nicht gefördert werden etwa Erschließungsmaßnahmen und Vorhaben für Zwecke, die auch von privaten Trägern kostendeckend erfüllt werden können. Ob und in welcher Höhe eine Gemeinde die beantragten Beihilfen bekommt, ist abhängig von der Zahl der Anträge, der Höhe der Gesamtaufwendungen für ein Vorhaben oder auch den zur Verfügung stehenden Mitteln des Ausgleichstocks. Über die einzelnen Anträge der Gemeinden entscheidet ein Verteilerausschuss beim Regierungspräsidium Freiburg.

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