Bakterien im Fisch: Die Produktion in Willstätt ruht
Veterinäramt: Keine Angaben zur Bestrafung der bereits auffällig gewordenen Firma

Willstätt. Tödliche Bakterien in Fisch aus Willstätt.  Eine Probe Heringshappen der Firma LB
Fisch in Willstätt war mit Listerien kontaminiert, die Firma startete
über das Regierungspräsidium Freiburg einen Rückruf (wir berichteten).
Welche Strafen hat die Firma nun zu befürchten? „Das operative Geschäft
in der verwaltungstechnischen Bearbeitung des Falles macht das
Landratsamt Ortenaukreis. Das hat wohl auch die Probeziehung bzw. -nahme
als unmittelbar zuständige Behörde veranlasst“, heißt es aus dem
Regierungspräsidium, über das aber die ursprüngliche Meldung kam.

Daher geht die Frage weiter an das Landratsamt: „Zu einem laufenden Verfahren
können wir keine Auskunft geben“, lautet die Antwort der
Lebensmittelüberwachung. Dr. Elke Zimmermann geht ins Detail:
„Vorangegangene Untersuchungen des gleichen Produktes waren bislang
negativ verlaufen, das heißt, es war keine Kontamination vorhanden.“LB
Fisch war allerdings – mit einem anderen Produkt – im vergangenen Jahr
bereits aufgefallen.  Im Bericht des Landesgesundheitsamtes ist es
nachzulesen: Insgesamt gab es zwölf Fälle von Listeriose, die auf
Produkte aus Willstätt zurückgeführt wurden. Ein älterer Patient
verstarb laut Jahresbericht, ein Säugling wurde tot geboren. „Die Firma
lässt derzeit freiwillig die Produktion ruhen. Sie arbeitet daran, das
Produkt künftig sicherer zu machen“, erklärt die Pressestelle des
Landratsamtes, ansonsten:  „Neuigkeiten gibt es nicht.“ Warum nun ein
betroffenes Unternehmen  die Öffentlichkeit informiere?

Dr. Elke Zimmermann: „Laut Artikel 19 der Verordnung (EG) Nr. 178/2004  hat der
Lebensmittelunternehmer die Verpflichtung, die Behörde zu unterrichten,
wenn ein Lebensmittel die Kriterien der Lebensmittelsicherheit nicht
erfüllt und selbst alle nötigen Maßnahmen zu ergreifen, das Lebensmittel
vom Markt zu nehmen und die Verbraucher zu warnen.  Ein Rückruf durch
die Behörde würde erfolgen, käme der Lebensmittelunternehmer dieser
Verpflichtung nicht nach.“ Wieso aber warnt dann nicht direkt die
Behörde, die unmittelbar das Ergebnis einer Probe kennt?

„Ein Rückruf durch die Behörde wäre auch nicht schneller, da die wesentlichen
Informationen zur Identifizierung der Produkte und der Warenwege im
Betrieb erhoben werden müssen.“

Autor: Rafael Kurz

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