Gleiches Niveau
Gemeinsamer Gutachterausschuss verabschiedet Bodenrichtwerte

Achern (st) Seit Januar 2020 werden die Aufgaben der Stadt Rheinau sowie der Gemeinden Kappelrodeck, Lauf, Sasbach, Sasbachwalden und Seebach im Bereich Gutachterausschuss im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit vom Team des Gemeinsamen Gutachterausschuss Achern erfüllt. In Zusammenarbeit mit den 26 ehrenamtlichen Gutachtern wurden nun zum dritten Mal die Bodenrichtwerte verabschiedet. Die Bodenrichtwerte sind überwiegend auf gleichem Niveau geblieben beziehungsweise sind nur leicht gestiegen. Ausnahme bilden die Bodenrichtwertzonen von Obersasbach, Oberachern und teilweise von innenstadtnahen Wohnbereichen der Acherner Innenstadt. 

In Baden-Württemberg sind die Gutachterausschüsse auf Stadt- beziehungsweise Gemeindeebene angesiedelt. Die Grundlagen des Gutachterausschusswesens sind im Wesentlichen im Baugesetzbuch § 192-199 und in den Gutachterausschussverordnungen der einzelnen Bundesländer geregelt. Bei den Mitgliedern des Gutachterausschusses handelt es sich um sachkundige und erfahrene Personen auf dem Gebiet der Wertermittlung. Zu den Aufgaben des Gutachterausschusses gehört neben der Erstellung von Verkehrswertgutachten auch die Führung einer Kaufpreissammlung und die Auswertung wertermittlungsrelevanter Daten sowie die Ermittlung von Bodenrichtwerten. Wesentlicher Bestandteil der Datengrundlage zur Bodenrichtwertermittlung sind die in der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses geführten Kaufpreise. Diese werden für die Richtwertermittlung der Baulandwerte und der Bodenwerte für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke verwendet. Bodenrichtwerte tragen zur Transparenz auf dem Immobilienmarkt bei. Sie dienen der Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Situation am Immobilienmarkt. Darüber hinaus sind sie eine Grundlage zur Ermittlung des Bodenwertes, auch im Zusammenhang mit der Verkehrswertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken.

Bodenrichtwertauskünfte werden von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses mündlich (gebührenfrei) und schriftlich (gegen Gebühr gemäß Satzung) erteilt. Die nun beschlossenen Bodenrichtwerte und die dazugehörigen Bodenrichtwertkarten werden im Juli auf der Homepage von Boris-BW veröffentlicht oder können erfragt werden bei Leonie Horosilov unter Telefon 07841/6421323.

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