Stadtverwaltung Achern informiert
Räumpflicht von Laub

Foto: Symbolfoto: dh

Achern (st) Die Acherner Streupflicht-Satzung schreibt vor, dass Gehwege nicht nur von Eis und Schnee gesäubert werden müssen, sondern auch von Laub, das in diesen Tagen vermehrt fällt. Zum Laubräumen verpflichtet sind die Eigentümer und Besitzer, zum Beispiel Mieter und Pächter, von Grundstücken, die an einer Straße liegen, so die Stadtverwaltung in einer Pressenotiz.

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