Achern und Fautenbach
Zwei repräsentative Wahlbezirke für Landtagswahl

Achern (st). Gesellschaft und Staat, insbesondere Politik, Verwaltung und Medien sind auf Informationen über das Wahlergebnis und das Wahlverhalten der Bürger angewiesen. Hierzu wird unter anderem die repräsentative Wahlstatistik durchgeführt. Die repräsentative Wahlstatistik ist eine Stichprobenerhebung, die Informationen über die Wahlberechtigten, die Wähler, die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe nach Geschlecht und Altersgruppen liefert. Darüber hinaus sind Aussagen über die Zusammensetzung der Wählerschaft der Parteien nach Geschlecht und Altersgruppen möglich. Rechtsgrundlagen der repräsentativen Landtagswahlstatistik sind § 37 Abs. 1 Satz 2, § 38 Abs. 1 Satz 3 und § 60 des Landtagswahlgesetzes. In der Stadt Achern wurden für die Landtagswahl 2021 folgende Urnenwahlbezirke als repräsentative Wahlbezirke ausgewählt: Wahllokal Gemeinschaftsschule Achern, Turnhalle, Kirchstraße 19 und das Wahllokal Turn- und Festhalle Fautenbach, Turnierstraße 27.

Wahlgeheimnis bleibt gewahrt

Oberster Grundsatz jeglicher Wahlstatistik ist die Wahrung des Wahlgeheimnisses. Deshalb lässt keine Wahlstatistik Rückschlüsse auf das Wahlverhalten einzelner Personen zu.

In den für die repräsentative Wahlstatistik ausgewählten Wahlbezirken wird gewählt und das Wahlergebnis festgestellt wie in allen anderen Wahlbezirken auch. Der einzige Unterschied besteht darin, dass die Stimmzettel mit einem Aufdruck nach Geschlecht und sechs Altersgruppen versehen sind und nur diese Stimmzettel verwendet werden dürfen. Darüber hinaus werden in den Stichprobenurnenwahlbezirken nach der Wahl von den Gemeinden die Wählerverzeichnisse nach Geschlecht und zehn Altersgruppen ausgezählt, um Informationen über die Wahlberechtigten, die Wähler und die Wahlbeteiligung nach Geschlecht und Altersgruppen zu erhalten. Das Wahlgeheimnis und der Datenschutz bleiben bei der repräsentativen Wahlstatistik selbstverständlich gewahrt.

Die für Landtagswahlen ausgewählten Urnenwahlbezirke müssen mindestens 500 Wahlberechtigte aufweisen. Bei der Auszählung der Stimmzettel wird nun festgestellt, wie viele Frauen und Männer welcher Altersgruppen eine bestimmte Partei gewählt haben. Da aber zu jeder Altersgruppe zahlreiche Personen gehören, können daraus keinerlei Rückschlüsse über die Stimmabgabe von Einzelpersonen gewonnen werden. Das Wahlgeheimnis und der Datenschutz bleiben damit gewahrt. Außerdem erfolgt die Auswertung der Stimmzettel für die repräsentative Wahlstatistik nicht in den Wahllokalen oder Gemeinden, sondern örtlich und zeitlich davon getrennt im Statistischen Landesamt. Ergebnisse für einzelne Wahlbezirke dürfen nicht bekannt gegeben werden.

Wie werden die repräsentativen Wahlbezirke ausgewählt?

Die repräsentative Wahlstatistik wird in Wahlbezirken durchgeführt, die nach dem Zufallsprinzip ausgewählt wurden. Bei der Landtagswahl 2021 in Baden-Württemberg entfallen 211 (177 Urnenwahlbezirke und 34 Briefwahlbezirke) der insgesamt rund 10.500 Wahlbezirke auf die Stichprobe der repräsentativen Wahlstatistik. Damit sind rund 150.000 Wahlberechtigte (2 Prozent) in die Stichprobe einbezogen.

Was wird erfasst?

Die Wahlbeteiligung nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppe der Wahlberechtigten wird in den Stichprobenurnenwahlbezirken nach folgenden zehn Gruppen aus den Wählerverzeichnissen ausgezählt, die etwa folgenden Altersgruppen entsprechen:

  • unter 21 Jahre
  • 21 bis 24 Jahre
  • 25 bis 29 Jahre
  • 30 bis 34 Jahre
  • 35 bis 39 Jahre
  • 40 bis 44 Jahre
  • 45 bis 49 Jahre
  • 50 bis 59 Jahre
  • 60 bis 69 Jahre
  • 70 Jahre und älter

Die Stimmabgabe für die einzelnen Parteien wird nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppe für folgende Altersgruppen ausgewertet:

  • unter 25 Jahre
  • 25 bis 34 Jahre
  • 35 bis 44 Jahre
  • 45 bis 59 Jahre
  • 60 bis 69 Jahre
  • 70 Jahre und älter

Gemäß § 22 Abs. 3 des Personenstandsgesetzes kennt das Recht drei mögliche Eintragungen zum Geschlecht im Geburtenregister (männlich, weiblich und divers) sowie die Möglichkeit, den Geschlechtseintrag offen zu lassen (ohne Angabe). Aufgrund der zu erwartenden geringen Fallzahlen der Geschlechtsausprägung „divers“ oder „ohne Angabe“ werden diese – zur Gewährleistung des Wahlgeheimnisses und des Persönlichkeitsschutzes - mit der Ausprägung „männlich“ gemeinsam erhoben und ausgewertet.

Zur Vereinfachung der Auszählung kann auf dem Stimmzettel vor dem Aufdruck der betreffenden Altersgruppe nach Geschlecht ein Großbuchstabe beigefügt werden, also zum Beispiel A. männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1997 bis 2003 oder H. weiblich, geboren 1987 bis 1996.

Dieser Aufdruck ist jedoch keiner Einzelperson zugeordnet und lässt keinen Rückschluss auf die Stimmabgabe einzelner Personen zu.

Wo sind die Wahlstatistiken zu beziehen?

Die Ergebnisse der allgemeinen und der repräsentativen Landtagswahlstatistik werden im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg unter http://www.statistik-bw.de veröffentlicht.

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