"In der Wiedi" in Nesselried
Bauplatzvergabe ist bereits gestartet

Ortsvorsteher Klaus Sauer (v. l.), Bauamtsleiter Uli Brudy, Michael Siggelkow vom gleichnamigen Ingenieurbüro, Jürgen Kohler, Firma Josef Kohler, Bürgermeister Viktor Lorenz und Tobias Schöttler vom Bauamt besichtigen das neue Baugebiet "In der Wiedi". | Foto: Gemeinde Appenweier
  • Ortsvorsteher Klaus Sauer (v. l.), Bauamtsleiter Uli Brudy, Michael Siggelkow vom gleichnamigen Ingenieurbüro, Jürgen Kohler, Firma Josef Kohler, Bürgermeister Viktor Lorenz und Tobias Schöttler vom Bauamt besichtigen das neue Baugebiet "In der Wiedi".
  • Foto: Gemeinde Appenweier
  • hochgeladen von Christina Großheim

Appenweier (st) Der Appenweierer Bürgermeister Viktor Lorenz besichtigte kürzlich die zukünftigen Bauflächen im Ortsteil Nesselried, um sich über die Fortschritte zu informieren. Er betonte die Bedeutung des neuen Wohngebiets „In der Wiedi“ für die Gemeinde: „Das Projekt fördert das Wachstum und die Attraktivität unserer Gemeinde. Wir bieten jungen Familien und Bauherren die Möglichkeit, sich in Nesselried niederzulassen und unsere Gemeinschaft zu stärken.“

Interessierte Bauherren können sich ab sofort auf der Website der Gemeinde Appenweier über die Vergabebedingungen und die zur Verfügung stehenden Bauplätze informieren, heißt es in einer Pressemitteilung. Der Prozess der Bauplatzvermarktung werde über die Internetplattform „Baupilot“ abgewickelt und läuft seit dem 17. Juni 2024. Die Bewerbungsfrist beträgt acht Wochen und endet am 11. August.

Der Beginn der Bauarbeiten ist für den Herbst 2024 geplant, sodass die ersten Häuser bereits im nächsten Jahr bezugsfertig sein könnten. Aktuell stehen zwölf Bauplätze zum Verkauf, die Baukosten betragen 2,1 Millionen Euro. Die Vergabe der Bauplätze erfolgt voraussichtlich im Gemeinderat im Oktober oder November 2024.

Für weitere Informationen und Anfragen stehen  Eva-Maria Engel, Telefon 07805/9595403 und Skadi Förster, Telefon 07805/9595402, E-Mail bauamt@appenweier.de, von der Gemeinde Appenweier zur Verfügung.

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