Rücktrittsforderung
Gemeinderat konkretisiert Vorwürfe gegen Bürgermeister

In einer außerordentlichen Gemeinderatsitzung wurde der Appenweierer Bürgermeister Viktor Lorenz durch das Gremium zum Rücktritt aufgefordert. Nun gehen die Gemeinderät in einer Pressemitteilung ins Detail. | Foto: Archivbild gro
  • In einer außerordentlichen Gemeinderatsitzung wurde der Appenweierer Bürgermeister Viktor Lorenz durch das Gremium zum Rücktritt aufgefordert. Nun gehen die Gemeinderät in einer Pressemitteilung ins Detail.
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Appenweier (ag/gro) Der Appenweierer Gemeinderat bekräftigt erneut seine Forderung (wir berichteten) nach einem Rücktritt von Bürgermeister Viktor Lorenz. In einer Personalversammlung am Donnerstag, 13. November, wurde eine Erklärung verlesen, in der das Gremium weiter ins Detail ging. Diese wurde über Rechtsanwalt Ralph Sauer auch öffentlich gemacht. Ziel sei es, darzustellen, weshalb der Rat die Handlungsfähigkeit der Gemeindeverwaltung sowie das Ansehen der Gemeinde in akuter Gefahr sehe. "Wir sehen bei Herrn Lorenz weder die Einsicht noch den Willen, das Ruder herumzureißen. Zwischenzeitlich wurde die Dienstaufsichtsbeschwerde um die neuen Vorfälle ergänzt, zudem eine Strafanzeige zu den strafrechtlichen Verdachtsmomenten eingereicht. Beim Datenschutzbeauftragten wurde außerdem der Verdacht auf Ausspähung und damit ein schwerer Verstoß gegen das Datenschutzrecht angezeigt", heißt es in dem Papier.
Lorenz erklärte auf Anfrage, dass ihn die neue Offensive wundere und irritiere. Zudem werde er in Kürze seine Stellungnahme zur Dienstaufsichtsbeschwerde beim Landratsamt einreichen. 

Die Pressemitteilung des Gemeinderats im Wortlaut

"Gemeinderat fordert weiterhin den Rücktritt von Bürgermeister Viktor Lorenz – Sorge um Funktionsfähigkeit der Verwaltung und das Wohl der Gemeinde

Wir, die Mitglieder des Gemeinderates der Gemeinde Appenweier, sehen uns veranlasst, die Bürgerinnen und Bürger über die Hintergründe und Beweggründe unserer gemeinsamen Entscheidung vom 15. September 2025 zu informieren, in der wir geschlossen den Rücktritt von Bürgermeister Viktor Lorenz gefordert haben. Bürgermeister Lorenz hält trotz dieser Rücktrittsforderung an seinem Amt fest.
Uns ist bewusst, dass viele Mitarbeitende der Verwaltung, Bürgerinnen und Bürger, Vereinsvertreter und Ehrenamtliche ein berechtigtes Interesse daran haben, zu erfahren, welche Umstände zu diesem außergewöhnlichen Schritt geführt haben. Diesem Interesse wollen wir mit der heutigen Mitteilung Rechnung tragen. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis, dass wir aus Gründen der Fürsorgepflicht und des Persönlichkeitsschutzes nicht alle Einzelheiten und Zitate wiedergeben können.
Unser Ziel ist es, transparent darzustellen, weshalb wir die Handlungsfähigkeit der Gemeindeverwaltung sowie das Ansehen der Gemeinde Appenweier – einschließlich der Ortsteile Nesselried und Urloffen – in akuter Gefahr sehen.

1. Entwicklung seit Amtsantritt von Bürgermeister Lorenz
Seit dem Amtsantritt von Bürgermeister Viktor Lorenz haben wir als Gemeinderat über einen längeren Zeitraum intensiv versucht, eine konstruktive und sachorientierte Zusammenarbeit zu ermöglichen. Trotz zahlreicher Gespräche, interner Vermittlungsversuche und einer professionell begleiteten Mediation war es nicht möglich, die als destruktiv, abschätzig, demütigend und zerstörerisch wahrgenommene Amtsführung des Bürgermeisters zu ändern.
Sogar die Leiterin der Mediation teilte nach Abschluss des Verfahrens mit, dass sie keine Grundlage für eine Fortsetzung sehe.
Über viele Monate hinweg bemühten wir uns um einen gemeinsamen Neuanfang. Leider blieb eine nachhaltige Verhaltensänderung aus, sodass sich die Situation innerhalb der Verwaltung zunehmend verschärfte.
Aufgrund der vielen Berichte aus der Belegschaft und unserer eigenen Wahrnehmung drängt sich die Erkenntnis auf, dass Herr Lorenz sich als absolutistischer Herrscher versteht und die Gemeinde als seine private Verfügungsmasse, wo er nach eigenem Gutdünken schalten und walten kann. Wer ihm nicht in den Kram passt, den mobbt er hinaus oder kündigt ihn. Er ist Alles, die anderen sind nichts!
Wir befürchten aufgrund der Amts- und Mitarbeiterführung von Herrn Lorenz einen Zusammenbruch der Verwaltung und schweren Schaden für den Ruf der Gemeinde Appenweier. Seit seinem Amtsantritt haben mehrere wesentliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung gekündigt; weitere haben ihre Kündigung in Aussicht gestellt, wieder andere sind längerfristig erkrankt.
Die Folge ist, dass das Personalamt der Gemeinde derzeit und auf absehbare Zeit verwaist ist und die Gemeinde nicht einmal mehr eigenständig in der Lage ist, neue Mitarbeitende im Abrechnungsprogramm anzulegen oder Löhne und Zuschläge zu berechnen und auszuzahlen. Nach Auskünften der Betroffenen seien die Gründe für die Kündigungen und Krankheitsfälle überwiegend auf das Verhalten von Herrn Lorenz zurückzuführen.
Teilweise befasst sich die Staatsanwaltschaft Offenburg mit diesen Vorfälle wegen Beleidigung, Nötigung und Körperverletzung im Amt sowie in weiteren Sachverhalten wegen Vorteilsnahme im Amt, Falschbeurkundung im Amt, Verleumdung und übler Nachrede.

2. Hilferufe aus der Verwaltung, dem Personalrat und der Bevölkerung
Seit Oktober 2024 erreichen uns als Gemeinderäte zunehmend schriftliche, explizite Hilferufe aus der Verwaltung mit erschreckenden Details über das Verhalten des Bürgermeisters. Die Vielzahl der eingegangenen Berichte deutet auf tiefgreifende strukturelle Probleme in seiner Amtsführung hin und ergänzt sowie bestätigt unsere eigenen Erfahrungen.
Uns liegen zahlreiche Hinweise vor, dass der Bürgermeister Mitarbeitende der Verwaltung wiederholt in unangemessener Weise behandelt haben soll. Berichtet wird von fehlender Wertschätzung, herabwürdigenden Äußerungen, der Missachtung fachlicher Zuständigkeiten sowie dem Aufbau von Druck auf erkrankte oder überlastete Personen. Dabei scheint es Herrn Lorenz gleichgültig zu sein, welche Folgen seine Mitarbeiterführung für die Funktionsfähigkeit der Verwaltung hat – wie am gegenwärtigen Zustand des Personalamtes deutlich wird.
Nachfolgend einige Beispiele aus den Schilderungen, die uns von verschiedenen Mitarbeitenden erreicht haben:

  • Dem Bürgermeister mangele es an Wertschätzung und normalen Umgangsformen. Er ignoriere Hierarchien und die Expertise qualifizierter Mitarbeitender.
  • Ein offenes und konstruktives Gespräch mit ihm sei nicht möglich. Er schimpfe über Alles und Jeden, werfe Gegenstände auf seinem Schreibtisch umher und habe gegen Möbelstücke getreten. Man habe regelrecht Angst vor ihm, so dass einem übel werde und man am ganzen Körper zittere.
  • Leitende Mitarbeitende wandten sich an einzelne Gemeinderäte und bezeichneten Herrn Lorenz als unbelehrbar und uneinsichtig – insbesondere in Bereichen, in denen er keine oder nur geringe fachliche Kenntnisse habe. Das Betriebsklima habe sich massiv verschlechtert; man rechne mit mehreren Kündigungen.
  • So habe Herr Lorenz beispielsweise einen wegen Burn-outs krankgeschriebenen und in fachärztlicher Behandlung befindlichen leitenden Mitarbeiter ins Rathaus zitiert, dessen Erkrankung infrage gestellt, ihm vorgehalten, er lasse seine Kollegen im Stich, und auf verschiedene Weise derart Druck auf ihn ausgeübt, dass sich sein Zustand massiv verschlechtert habe. Herr Lorenz sei sich der Erkrankung bewusst gewesen. Im Vorfeld habe er ein mit dem Mitarbeiter befreundetes Mitglied des Gemeinderates unter dem Vorwand, helfen zu wollen, manipulativ ausgefragt – offensichtlich nicht, um zu helfen, sondern um Informationen zu gewinnen.
  • Andere Mitarbeitende, die aufgrund von Kündigungen und Erkrankungen ihrer Kolleginnen und Kollegen völlig überlastet waren, habe er gefragt, wie es ihnen gehe. Auf die Antwort „Es ist stressig“ habe Lorenz erwidert, Stress sei etwas für Schwache.
  • Eine andere Mitarbeiterin habe er gefragt, ob sie aufgrund der schwierigen Lage schwanger geworden sei und ob sie jetzt ebenfalls nach Achern wechseln werde.
  • Die Ehrung verdienter langjähriger Mitarbeitender vor deren Pensionierung, Verrentung oder bei Dienstjubiläen empfinde er als überflüssig. Für „so einen Scheiß“ habe er keine Zeit. Entsprechend verlogen empfinden wir es, ihn dann auf Pressefotos bei solchen Anlässen lächelnd in die Kamera blicken zu sehen.
  • Abfällige Bemerkungen über Mitarbeitende gehören zur Tagesordnung. Er misstraue allen, die ihm nicht nach dem Mund reden, und sehe überall Feinde.

Gegenüber einem Gemeinderat äußerte er, seine Mitarbeitenden kämen morgens, stempelten, gingen dann „erst mal kacken, Zeitung lesen und für 25 Euro das Kilo Kaffee trinken“.
Der Personalrat schließt aus dem Verhalten des Bürgermeisters, dass er Mitarbeitende nicht ernst nimmt, ihre Lage herunterspielt, belächelt und im Hintergrund über sie lästert. Das Wohl der Mitarbeitenden scheint für ihn keine Priorität zu haben. Nach übereinstimmender Einschätzung der Personalratsmitglieder im August 2025 sei „verloren, wer einmal auf seiner Abschussliste steht“. Nachdem er selbst gefragt habe, ob es eine schwarze Liste der Mitarbeiter gebe, die man loswerden wolle und verschiedene Berichte vorliegen, wonach er abfällige Bemerkungen gegenüber Personen, die er loswerden wolle und ihm lästig seien, gemacht habe, teilen wir diese Einschätzung des Personalrates.
Eine Mitarbeiterin schrieb im August 2025: „Wir sind am Limit, und das Fass läuft bereits über.“
Die meisten Mitarbeitenden, die sich an den Gemeinderat wandten, haben mittlerweile entweder gekündigt oder sind längerfristig krankgeschrieben. Auffällig ist außerdem, dass nahezu alle, die gekündigt haben oder erkrankt sind, im unmittelbaren Arbeitsumfeld von Herrn Lorenz tätig waren – darunter die Personalratsvorsitzende, der stellvertretende Kämmerer, mehrere Mitarbeitende des Personalamtes und der Hauptamtsleiter sowie seine Assistenzkraft in der Stabsstelle.
Doch auch aus der Bevölkerung erreichten uns zunehmend Hilferufe. So wurden wir aufgefordert, etwas dagegen zu unternehmen, dass in der Gemeindeverwaltung Chaos herrsche, während Herr Lorenz sein Hauptaugenmerk auf sein Fitnessstudio lege, das er mittlerweile (faktisch?) selbst leite, weil große Teile des Personals und der Geschäftsführung gekündigt hätten und er im Streit mit seinem Mitgesellschafter liege.
Ein Bürger schrieb: „Dieser Mann nutzt seine Position als Bürgermeister für persönliche Vorteile, während unsere Gemeinde leidet.“ Der Bürgermeister habe den Ruf von Appenweier, Nesselried und Urloffen innerhalb eines Jahres ruiniert.
Als sich schließlich der Personalrat am 7. August 2025 mit einem sieben Seiten umfassenden Schreiben – ebenfalls unter detaillierter Nennung schwerer Verfehlungen des Bürgermeisters – hilfesuchend an uns wandte, zogen wir zum Schutz der Funktionsfähigkeit der Gemeindeverwaltung und im Rahmen unserer Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeitenden die Reißleine und forderten geschlossen den Rücktritt von Herrn Lorenz.

3. Verhalten gegenüber Bürgerinnen, Bürgern und Vereinen
Auch im Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern sowie bei öffentlichen Terminen sind wiederholt Verhaltensweisen aufgefallen, die dem Ansehen des Amtes und der Gemeinde schaden. Vertreterinnen und Vertreter von Vereinen und Ehrenämtern berichteten von unangemessenen Auftritten und mangelnder Wertschätzung.
Einige Vereinsvertreter teilten einzelnen Gemeinderäten in den letzten Tagen mit, den Feierlichkeiten zum Tag des Ehrenamtes am 5. Dezember fernbleiben zu wollen, da der Bürgermeister durch Wort und Tat wiederholt deutlich gemacht habe, dass er dem Ehrenamt und den Vereinen wenig Wertschätzung entgegenbringe.
So habe er sich auf verschiedenen Veranstaltungen örtlicher Vereine wiederholt unangebracht verhalten. Es sei nicht unüblich, dass er auf Vereinskosten esse und trinke, sich über ihm missfallende Dinge beschwere und die Veranstaltung anschließend wortlos verlasse – ohne Dank, Ansprache oder Verabschiedung.
Gratulationsbesuche bei älteren Bürgerinnen und Bürger gehören bei jedem Bürgermeister zu den normalen, gerne wahrgenommenen Aufgaben. Herr Lorenz allerdings hat nach eigenem Bekunden auf solche Termine bei Geburtstagsjubilaren der Gemeinde „keinen Bock“. Was er stattdessen lieber tun würde, fällt in den Bereich der Obszönitäten, die er im Rahmen eines Wutausbruchs einer Mitarbeiterin „anvertraute“ – auf eine Wiedergabe dieser Äußerung wird hier bewusst verzichtet.
Vor diesem Hintergrund empfinden wir Pressefotos des Bürgermeisters mit den besuchten Jubilarinnen und Jubilaren als geradezu zynisch.
Bei der Einladung zum Neujahrsempfang im Januar 2025 wollte er die verdienten ehemaligen Gemeinderäte nicht einladen, weil er „keinen Bock auf alte Gemeinderäte aus den 90er Jahren“ habe.

4. Alkoholexzesse – Beschädigung des Amtes
Neben seiner Amtsführung beschädigt Herr Lorenz das Amt des Bürgermeisters und den Ruf der Gemeinde auch durch mehrere bekannt gewordene öffentliche Alkoholexzesse.
Bereits kurz nach seinem Amtsantritt im Juni 2024 fiel der noch neue Bürgermeister im Rahmen des Betriebsausflugs durch starke Alkoholisierung auf. Schon im Bus habe er Sekt und Bier konsumiert und sei im weiteren Verlauf des Ausflugs derart enthemmt gewesen, dass er während einer Draisinenfahrt in die Draisine einer fremden Gruppe gestiegen sei. Dort habe er ungefragt aus Weinflaschen der überraschten fremden Gäste getrunken. Ein Mitarbeiter der Gemeinde kannte eine Person aus der betroffenen Gruppe und wurde gefragt, wer der Mann sei – es sei ihm schwergefallen zu antworten: „Unser Bürgermeister.“
Bei gleich zwei Fasnachtsveranstaltungen im Februar 2025 – dem Brauchtumsabend der NZA sowie am Schmutzigen Donnerstag beim Rathaussturm und im Narrenhaus – fiel Herr Lorenz erneut durch starke Alkoholisierung und mehrere amtsunwürdige Entgleisungen auf. Er trank uneingeladen aus Sektflaschen anderer Gäste (direkt aus der Flasche) und pöbelte Gemeindemitarbeitende, Gemeinderäte und weitere Gäste an, bis er schließlich allein am Tisch in der vorderen Stube der NZA saß.
Einem neuen Mitarbeiter gegenüber sagte er, er werde ihm zeigen, was Führung sei – warf im Beisein einer großen Anzahl anderer Mitarbeiter Klötze auf den Boden und befahl ihm: „Räum die Klötze weg.“

5. Verhalten im Hinblick auf Recht und Gesetz – Amtsverständnis
„Paragraphen sind geduldig, sie zu beachten manchmal lästig.“ Das erscheint der Leitsatz von Viktor Lorenz zu sein.
Erfährt Herr Lorenz im Rahmen der Aufstellung eines neuen Baugebietes von einem Grundstück, das für das von ihm nebenbei betriebene Fitnessstudio (KILO’s Gym) interessant wäre, so stellt der verbotene Missbrauch dienstlich erlangter Informationen und Möglichkeiten offenbar kein Hindernis für ihn dar. Noch vor dem Aufstellungsbeschluss habe er mit dem Grundstückseigentümer über einen Kauf verhandelt und sich dadurch einen Vorteil zu sichern versucht (Verdacht der versuchten Vorteilsannahme, § 331 StGB).
Die durch dieses Kaufinteresse begründete Befangenheit wurde anschließend bei der Beschlussfassung über das Baugebiet übergangen (Verdacht auf Verstoß gegen § 35 GO). Sein Vorgänger hatte vor einigen Jahren ebenfalls ein Grundstück in einem neuen Baugebiet erworben, sich jedoch – den Vorschriften entsprechend – wegen Befangenheit konsequent aus Beratung und Beschlussfassung herausgehalten.
Die Verknüpfung privater Unternehmensinteressen mit der Amtsführung mag verlockend erscheinen, ist aber rechtswidrig. So hat Herr Lorenz für einen Gemeindezuschuss an Mitarbeitende für die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudioverband geworben, dem auch sein eigenes Studio angehört (Verdacht der versuchten Vorteilsannahme, § 331 StGB).
Noch im vergangenen Jahr lud er Mitarbeitende zum Flammkuchenessen im Rathaus ein. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass dieses von einem Gewerbetreibenden in Appenweier bezahlt wurde – und nicht, wie zuvor behauptet, von Herrn Lorenz selbst (Verdacht der vollendeten Vorteilsannahme, § 331 StGB).
Auch Beleidigungen und Hasstiraden unter Verwendung von Obszönitäten und Fäkalsprache, die Herr Lorenz über Dritte im Beisein von Mitarbeitenden äußert, sind rechtswidrig und dem Amt eines Bürgermeisters nicht würdig (Verdacht der Beleidigung, § 185 StGB).
Einen an Burn-out erkrankten und in fachärztlicher Behandlung befindlichen Mitarbeiter derart unter Druck zu setzen, dass seine Genesung gefährdet wird, begründet den Verdacht der Körperverletzung im Amt (§340 StGB) und der Nötigung (§240 StGB).
In der Sitzung vom 15. September erklärte Lorenz vor mehreren Hundert Zuhörerinnen und Zuhörern, unter den Gemeinderäten gebe es eine oder mehrere Personen, die „Hass und Hetze“ verbreiteten. Bis heute hat er trotz mehrfacher Aufforderung nicht aufgeklärt, wen er damit meint. Uns als Gemeinderäten ist kein Vorgang bekannt, der diese Aussage begründen könnte. Auch dies erfüllt den Verdacht einer üblen Nachrede (§ 186 StGB) oder Verleumdung (§ 187 StGB) gegenüber allen Gemeinderäten.
Passen Herrn Lorenz die tatsächlichen Begebenheiten nicht, wird ein Sitzungsprotokoll offenbar „passend gemacht“ (Verdacht der Falschbeurkundung im Amt, § 348 StGB). Bereits am Abend der Sitzung vom 15. September 2025 (Änderung der Hauptsatzung) ließ er wahrheitswidrig vermerken, es habe eine Gegenstimme gegeben, obwohl nach seiner eigenen Verkündung die Beschlussfassung einstimmig erfolgt war. In der Folge weigerte er sich – offenbar aus verletztem Stolz –, das Protokoll zu korrigieren. Da es sich bei einem Sitzungsprotokoll um eine öffentliche Urkunde handelt, liegt der Vorgang der Staatsanwaltschaft zur Prüfung vor.
Daneben besteht der Verdacht schwerer Datenschutzverstöße, da Herr Lorenz persönliche Dateien von Mitarbeitenden sowie mindestens eines Gemeinderats und eines Ortsvorstehers durchsucht haben soll, um Informationen zu erlangen.
All diese Fälle zeigen, dass Herr Lorenz bereit ist, Recht und Gesetz zu ignorieren, wenn er es für opportun hält.

 6. „Ratschläge sind auch Schläge“ – Verhalten gegenüber Gemeinderäten und Personalrat
„Ratschläge sind auch Schläge“, so Herr Lorenz wörtlich zu einem Gemeinderat – eine Aussage, die seine Einstellung zu jeder Art von Beratung treffend beschreibt.
Nach Berichten von Mitarbeitenden habe er Amtsleiter und Gemeinderäte als „Verhinderer“ und „Wichser“ bezeichnet, die ihm alle „auf den Sack“ gingen. Die Ortsverwaltungen und Ortsvorsteher gehörten seiner Auffassung nach abgeschafft, ebenso wie der (gesetzlich vorgeschriebene) Personalrat, den er nach eigenen Worten „hasse“.
Herr Lorenz scheint zudem Schwierigkeiten zu haben, gesetzliche Beschränkungen seiner Befugnisse zu akzeptieren. Gegenüber mehreren Mitarbeitenden habe er sich unverständig gezeigt, dass er als Bürgermeister „auf andere hören müsse“.
Nach der aufgrund seiner Ausfälligkeiten durchgeführten Mediation habe er die dort Beteiligten gegenüber einer Mitarbeiterin als „Besserwisser“ und „Wichser“ bezeichnet. Zwar habe er sich nach außen zunächst gemäßigter verhalten, intern jedoch durch mehrstündiges tägliches Schimpfen – unter Verwendung der genannten Ausdrücke – seinem Ärger Luft gemacht, wobei sich diese Wortwahl im Laufe der Zeit noch verschärft habe.

7. Entwicklung nach der Rücktrittsforderung
Trotz der geschlossenen Rücktrittsforderung vom 15. September 2025 erklärte Herr Lorenz, an seinem Amt festhalten zu wollen. Seitdem haben sich die bestehenden Probleme nicht verringert.
Insbesondere die Personalsituation hat sich dramatisch zugespitzt. Sämtliche Mitarbeitende des Personalamtes haben die Verwaltung inzwischen verlassen oder befinden sich im Krankenstand.
Noch am Abend der Sitzung protokollierte Herr Lorenz den Beschluss wahrheitswidrig, offenbar um zu vertuschen, dass er selbst keine Gegenstimme abgegeben hatte.
Anfang Oktober 2025 verweigerte er einer Mitarbeiterin eine gesetzlich vorgesehene höhere Vergütung, obwohl diese aufgrund des Personalmangels höherwertige Aufgaben übernommen hatte. Die Arbeiten müsse sie ausführen, den entsprechenden Lohn solle sie jedoch nicht erhalten. Trotz mehrfacher Erinnerungen ignorierte Herr Lorenz die Verpflichtung zur Freigabe der Vergütung, forderte die Mitarbeiterin aber weiterhin auf, die Arbeiten zu erledigen.
Kurze Zeit später entzog er ihr ohne Begründung das zuvor übliche „Du“. Am 13. Oktober rief er sie an und warf ihr vor, die Aufgaben nicht zu erledigen, weil sie mit einem Gemeinderat „unter einer Decke stecke“. Die Mitarbeiterin entgegnete, dass die Aufgaben nicht ihrem Kompetenzbereich unterlägen und sie diese daher in Absprache mit dem Hauptamtsleiter nicht ausgeführt habe.
Daraufhin machte sich Herr Lorenz – ohne Bezug zum eigentlichen Gespräch – über den Namen des Hauptamtsleiters lustig und zog diesen ausschließlich zur Kundgabe der Missachtung der Person des Hauptamtsleiters ins Lächerliche. Anschließend beschuldigte er die Mitarbeiterin, Unterlagen an einen befangen gewesenen Gemeinderat weitergegeben zu haben, was nach ihrer Aussage nicht zutraf.
Zum Ende des Gesprächs erklärte er, kein Vertrauen mehr zu den Mitarbeitenden des Personalamtes zu haben und nicht zu wissen, wie eine Zusammenarbeit weitergehen könne. Dies, nachdem er zuvor von mehreren anstehenden Kündigungen – darunter auch der der betreffenden Mitarbeiterin – gesprochen hatte.
Das Gespräch verlief laut Zeugenaussagen in einem spitzfindigen und aggressiven Ton, sodass die Mitarbeiterin danach psychisch stark belastet war und seitdem krankgeschrieben ist. Zeugen bezeichneten das Verhalten als Mobbing. Die Mitarbeiterin erwägt Strafanzeige zu erstatten.
Ein weiterer Vorgang, der die problematische Personalpolitik des Bürgermeisters verdeutlicht, betrifft eine frühere Mitarbeiterin, die der Gemeinde Appenweier im Rahmen eines Minijobs weiterhin als Standesbeamtin zur Verfügung stand. Trotz ihres regulären Beschäftigungsverhältnisses außerhalb der Gemeinde bestand seit langem Einigkeit darüber, dass sie zur Entlastung des ohnehin stark belasteten hauptamtlichen Standesbeamten Eheschließungen auch weiterhin in Appenweier durchführe.
Ihre Arbeit wurde intern wie extern sehr geschätzt, und sie trug auch in anderen Bereichen der Verwaltung durch ihre Fachkenntnisse wesentlich dazu bei, den laufenden Betrieb aufrechtzuerhalten.
Trotz ihrer bewährten Tätigkeit soll der Minijob nun zum Jahresende auslaufen. Auf Nachfrage wurde ihr signalisiert, dass eine Weiterführung ausdrücklich von Herrn Lorenz persönlich nicht gewünscht sei. Eine nachvollziehbare, sachliche Begründung wurde nicht vorgebracht.
Dieser Vorgang verstärkt erneut die Sorge, dass Personalentscheidungen des Bürgermeisters nicht im Interesse der Funktionsfähigkeit der Verwaltung getroffen werden. Eine erfahrene und beliebte Mitarbeiterin, die seit Jahren zuverlässig arbeitet und zuletzt maßgeblich zur Entlastung beigetragen hat, soll ihre Tätigkeit einstellen – ohne erkennbaren dienstlichen Grund.
Angesichts der ohnehin angespannten Personalsituation im Standesamt ist diese Entscheidung weder fachlich nachvollziehbar noch verantwortungsvoll. Sie fügt sich jedoch nahtlos in eine Reihe von Maßnahmen ein, die den Verwaltungsbetrieb zusätzlich belasten, anstatt ihn zu stabilisieren.
Wir als Gemeinderäte haben erhebliche Zweifel, dass es der Gemeindeverwaltung aufgrund des Fehlens des ausgebildeten Fachpersonals möglich ist, die Löhne ordnungsgemäß abzurechnen und auszuzahlen. Auch die stundenmäßig sehr eingeschränkte Unterstützung durch andere Gemeinden können die Ausfälle nicht kompensieren.
Der Vorfall zeigt, dass Herr Lorenz seine destruktive, von Misstrauen geprägte Amtsführung weiterhin fortsetzt, ohne jegliche Rücksicht auf Mitarbeitende oder die Funktionsfähigkeit der Verwaltung.
Auch der abschätzige Tonfall gegenüber uns Gemeinderäten hat sich nicht verbessert – ganz zu schweigen von der Fähigkeit, eine Sitzung formal ordnungsgemäß zu leiten.
Wir sehen bei Herrn Lorenz weder die Einsicht noch den Willen, das Ruder herumzureißen. Zwischenzeitlich wurde die Dienstaufsichtsbeschwerde um die neuen Vorfälle ergänzt, zudem eine Strafanzeige zu den strafrechtlichen Verdachtsmomenten eingereicht. Beim Landesdatenschutzbeauftragten wurde außerdem der Verdacht auf Ausspähung und damit ein schwerer Verstoß gegen das Datenschutzrecht angezeigt.

8. Verantwortung des Gemeinderates und Ausblick
Wir als Gemeinderat haben die gesetzliche Pflicht, die Funktionsfähigkeit der Gemeindeverwaltung zu sichern und Schaden von der Gemeinde abzuwenden.
Nach sorgfältiger Abwägung aller Umstände sind wir zu der einhelligen Überzeugung gelangt, dass Herr Lorenz nicht in der Lage ist, das Amt im Sinne des Wohls der Gemeinde Appenweier und ihrer Bürgerinnen und Bürger auszuüben.
Unser Ziel ist nicht die Eskalation, sondern die Wiederherstellung eines geordneten Verwaltungsbetriebs – so, wie er vor dem Amtsantritt von Herrn Lorenz bestand.
Wir hoffen weiterhin, dass der Bürgermeister selbst Verantwortung übernimmt und den Weg für einen Neuanfang freimacht. Sollte dies nicht geschehen, vertrauen wir darauf, dass die zuständigen Aufsichts- und Ermittlungsbehörden die notwendigen Schritte einleiten, um weiteren Schaden abzuwenden.

9. Schlusswort
Wir danken den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung, die trotz schwieriger Umstände täglich bemüht sind, ihre Aufgaben für die Bürgerinnen und Bürger bestmöglich zu erfüllen.
Unser gemeinsames Ziel bleibt, die Handlungsfähigkeit der Gemeinde Appenweier vollständig wiederherzustellen und das Vertrauen in die kommunalen Institutionen zu festigen.
Der Gemeinderat Appenweier steht geschlossen hinter dieser Erklärung."

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