Eingeschränkter Regelbetrieb
Zwei Gruppen für Schulanfänger geplant

Appenweier (st). Seit 18. Mai ist die Notbetreuung in Kindergärten einem eingeschränktem Regelbetrieb gewichen. Maximal zulässig sind aber weiterhin nur die Hälfte der in der Betriebserlaubnis genehmigten Gruppengrößen, das heißt: nur maximal 50 Prozent der Kinder können jeweils gleichzeitig vor Ort betreut werden. Vorrang haben nach wie vor Kinder, die bereits in der erweiterten Notbetreuung betreut wurden, sowie Kinder, bei denen ein besonderer Förderbedarf besteht. In den Appenweierer Kindergärten sind das zwischen 20 und über 40 Prozent. Die Abstands- und Hygieneregeln gelten unverändert.

In enger Abstimmung mit dem katholischen Träger realisiert die Gemeinde Appenweier derzeit gemeinsame Lösungen für alle Einrichtungen. So sind die Kapazitäten des Schauenburg-Kindergartens und des Schwarzwaldkindergartens – beide in Trägerschaft der Gemeinde – bereits durch die Belegung mit Kindern der erweiterten Notbetreuung erschöpft, gleiches gilt für das Vogelnest. Für die drei kirchlichen Kindergärten liegen derzeit weniger Anträge auf Notbetreuung vor, sie können deshalb ein zusätzliches Angebot für Schulanfängerkinder in zwei Gruppen mit reduzierter Stundenanzahl in einem rollierenden System anbieten. Die Anzahl der noch nicht in den Notgruppen betreuten Schulanfänger wird dazu in zwei Gruppen aufgeteilt. Der Umfang der bisherigen Notbetreuung bleibt dagegen in allen Einrichtungen unverändert. Die Einschränkungen der Corona-Verordnung des Landes gelten noch bis mindestens 15. Juni.

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