Ettenheim wird digital
Vermessung des gesamten Straßenraums

Die Vermessungsfahrzeuge sind ab 22. Juli in Ettenheim unterwegs. | Foto: Stadt Ettenheim
  • Die Vermessungsfahrzeuge sind ab 22. Juli in Ettenheim unterwegs.
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Ettenheim (st). Voraussichtlich ab dem 22. Juli sind auf den Ettenheimer Straßen auffällige Fahrzeuge unterwegs. Die weißen Messbusse der Firma kosima GmbH aus Breisach am Rhein sind mit Spezialkameras, GPS und Scannern auf dem Dach ausgestattet und vermessen im Auftrag der Stadtverwaltung den gesamten Straßenraum in Ettenheim. Nach der Aufbereitung stehen die digitalen Bilder und Daten den Ämtern und Abteilungen der Stadtverwaltung für interne Zwecke zur Verfügung.

Realitätsnahe Abbildung

Für Kommunen erhält die Digitalisierung eine immer größere Bedeutung. Gerade die digitale Straßenbefahrung eröffnet in der täglichen Arbeit zum Beispiel bei der Straßenunterhaltung und bei Reparaturen für die gesamte Stadtverwaltung eine Vielzahl neuer Möglichkeiten. Durch die hochauflösenden und georeferenzierten 360-Grad-Laserscanner erhält die Verwaltung extrem realitätsnahe Abbildungen der Stadt. Die Mitarbeiter können in diesen Bildern Messungen vornehmen, mit ihnen Visualisierungen herstellen und planen. So können verschiedene Arbeitsprozesse zeitsparender und kostengünstiger erledigt werden.

„Die Firma kann mit ihrem Messsystem die Straßen und Wege innerhalb kurzer Zeit sehr präzise erfassen“, erklärt Björn Zerr vom Tiefbauamt. Dabei werden aber keine Privatgrundstücke aufgenommen, informiert die beauftragte Firma.

Gesetzliche Datenschutzbestimmungen

Um jedoch auch die Nebenflächen des Fahrbahnraumes sowie das Straßenzubehör wie Verkehrszeichen oder Beleuchtung erfassen zu können, ist eine Aufnahme vom Dach des Messfahrzeugs erforderlich. Hierbei ergibt sich aus dem Aufnahmewinkel, dass unter Umständen auch Personen, die sich im Fahrbahnbereich aufhalten, erfasst werden können. Sollten diese zufällig im Fahrbahnbereich von den Kameras des vorbeifahrenden Fahrzeugs erfasst werden, können sie sicher sein, dass die beauftragte Firma sämtliche erhobenen Daten selbstverständlich ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen erhebt, verarbeitet und nutzt. Die möglicherweise erfassten personenbezogenen Daten werden im Rahmen der Auswertung unmittelbar anonymisiert und gelöscht, sobald die Speicherung für die Durchführung des Auftrags nicht mehr erforderlich ist oder falls und sobald gesetzliche Aufbewahrungsfristen dem nicht mehr entgegenstehen.

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