Barockstadt Ettenheim nun offiziell
"Zusätzliche positive Aufmerksamkeit"

Ettenheims Hauptamtsleiterin Julia Zehnle nahm aus Händen von Innenminister Thomas Strobl die Urkunde entgegen. | Foto: Innenministerium
  • Ettenheims Hauptamtsleiterin Julia Zehnle nahm aus Händen von Innenminister Thomas Strobl die Urkunde entgegen.
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Ettenheim/Stuttgart (st). Ettenheim hat es nun schwarz auf weiß und darf sich am Oktober mit der Zusatzbezeichnung Barockstadt schmücken. „Mit Zusatzbezeichnungen stärken wir die Identität und das Zusammengehörigkeitsgefühl vor Ort, kurz: Wir stärken unsere Kommunen. Deshalb habe ich mich dafür stark gemacht, dass unsere Kommunen diese Möglichkeit bekommen", so Innenminister Thomas Strobl anlässlich der feierlichen Übergabe der Genehmigung zum Führen einer Zusatzbezeichnung an 19 Städte und Gemeinden. Ettenheim ist die einzige aus dem Ortenaukreis, die dabei ernannt worden ist.

„Ettenheim stellt mit der Bezeichnung die barocke Bausubstanz heraus, die an vielen Stellen in der gesamten Kernstadt und darüber hinaus erhalten ist. Zahlreiche Gebäude wie zum Beispiel die beiden Stadttore, die Bartholomäus- und die Spitalkirche sowie das Rathaus bürgen für den Charakter des Barock als maßgebliche Kulturepoche der Stadtentfaltung“, gratulierte Minister Thomas Strobl der Stadt, ihren Bürgern sowie Rathauschef Bruno Metz.

Positive Aufmerksamkeit

Metz freut sich sehr darüber, dass das Ministerium dem Antrag des Gemeinderats gefolgt war. "Der Zusatz Barockstadt passt sehr gut zu Ettenheim und wird zusätzliche positive Aufmerksamkeit auf die Stadt lenken", so der Rathauschef. "Die Bezeichnung nimmt Bezug auf die historischen Wurzeln und ein Stadtbild, das nicht alltäglich ist", betonte er. So sei das Ensemble im barocken Stil, das ausschlaggebend für die Zusatzbezeichnung war, vom Denkmalamt auch als solches anerkannt,“ ergänzte er.

Großer Anklang in den Kommunen

„Vor nunmehr fast zwei Jahren hat der Landtag von Baden-Württemberg auf meinen Vorschlag eine kleine aber feine Änderung der Gemeindeordnung beschlossen. Für die Gemeinden im Land ist es seither viel leichter möglich, neben dem Gemeindenamen eine weitere Bezeichnung zu führen. Es freut mich sehr, dass diese Neuregelung bei den baden-württembergischen Gemeinden so großen Anklang findet und sich viele unserer Gemeinden dafür interessieren, örtliche Besonderheiten, geschichtliche Bezüge und Alleinstellungsmerkmale mit einer Zusatzbezeichnung besonders hervorheben zu können. 

Rückhalt in der Bevölkerung

Eine Zusatzbezeichnung kann über einen Gemeinderatsbeschluss mit qualifizierter Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen aller Mitglieder beantragt werden. Dieses Quorum soll sicherstellen, dass sich der Wunsch der Gemeinde nach der Bestimmung oder Änderung einer Zusatzbezeichnung auf ein breites demokratisches Fundament und damit auch auf entsprechenden Rückhalt in der Bevölkerung stützt. Die Bestimmung oder Änderung einer Zusatzbezeichnung bedarf der Genehmigung des Innenministeriums.

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