Windkraftplanung
Achertal gegen Verpachtung der Ringelbacher Enklave

- Stefan Hattenbach, Bürgermeister von Kappelrodeck, wendet sich gemeinsam mit seinem Kollegen Hans-Jürgen Decker aus Ottenhöfen gegen die Verpachtung der Enklave Ringelbach für den Bau von Windkraftanlagen.
- Foto: mak
- hochgeladen von Christina Großheim
Kappelrodeck/Ottenhöfen (st/gro) Die Bürgermeister von Kappelrodeck und Ottenhöfen, Stefan Hattenbach und Hans-Jürgen Decker, wenden sich gemeinsam mit Vertretern aus den Gemeinderäten sowie Ortsvorstehern gegen die Pläne der Stadt Oberkirch die Ringelbacher Enklave für den Bau von Windenergieanlagen zu verpachten. In einem Schreiben an Gregor Bühler, Oberbürgermeister von Oberkirch, sowie die Oberkircher Stadträte heißt es, dass die Nachbargemeinden nur durch Zufall erfahren hätten, dass der Stadtrat Oberkirch in seiner Sitzung am 27. Januar über den Abschluss eines Pachtvertrags mit der Koehler Renewble Engery GmbH entscheiden soll. Ziel des Vertrags sei die Errichtung von zwei Windenergieanlagen auf Flächen der sogenannten Ringelbacher Enklave. Dieses Gebiet werde im Entwurf der Teilfortschreibung Windkraft des Regionalplans als potenzielles Vorranggebiet für regionalbedeutsame Windenergieanlagen diskutiert, eine zweite Offenlage stehe bevor.
"Wir möchten an dieser Stelle unsere Irritation über das Vorgehen und die Inhalte dieser Stadtratsvorlage zum Ausdruck bringen. Besonders bedauerlich erscheint uns, dass die interkommunalen Beziehungen und nachbarschaftlichen Belange in Ihrer Beratungsvorlage keine Berücksichtigung finden", heißt es in dem Schreiben. Deshalb wenden sich die Absender direkt an die Stadträte. Bereits im Sommer 2024 hätten der Ortschaftsrat Waldulm, die Gemeinderäte Kappelrodeck und Ottenhöfen sowie die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Achertal einstimmig Beschlüsse gegen das von der Regionalplanung betroffene Gebiet W-9 - Schwend - gefasst. Diese ablehnenden Beschlüsse seien ausführlich begründet und abgewogen gewesen, die entsprechenden Inhalt seien den Oberkircher Stadträten sicherlich bekannt. Die Stellungnahme sowie die Beschlüsse der genannten Gremien zu dem Thema seien der Stadt Oberkirch am 24. September 2024 zukommen gelassen worden. Darin sei gebeten worden, diese im Sinne eines konstruktiven interkommunalen Miteinanders sowohl bei der Stellungnahme zur Regionalplanung als auch bei der lokalen Windkraftplanung zu berücksichtigen.
"Die Zustimmung zu dem Ihnen vorliegenden Beschlussvorschlag zum Abschluss eines Pachtvertrags für den Bau der Windenergieanlagen in der Ringelbacher Enklave würde in diametralem Gegensatz zu den Interessen der Bürgerschaften der Nachbargemeinden stehen. Zudem gäbe die Stadt Oberkirch damit jegliche Steuerungsmöglichkeiten aus der Hand, um künftig auf die berechtigten Anliegen ihrer eigenen Bürgerinnen und Bürger sowie der der Nachbarkommunen einzugehen", heißt es in dem Brief. "Im Sinne eines gegenseitigen Respekts und kooperativen interkommunalen Miteinanders bitten wir Sie eindringlich, der vorliegenden Beschlussvorlage nicht zuzustimmen. Selbstverständlich stehen wir für Gespräche und einen vertieften Informationsaustausch gerne zur Verfügung."
Die Ringelbacher Enklave ist laut Stefan Hattenbach eine etwa 0,5 Quadratkilometer große, losgelöste "Inselfläche" abseits der Gemarkung der Stadt Oberkirch, die im Eigentum dieser steht. Das Stück Land habe keine Verbindung zur Gemarkung von Oberkirch oder Ringelbach. Die Fläche sei zu etwa 80 Prozent umgeben von der Gemarkung der Gemeinde Kappelrodeck und zu rund 20 Prozent von der Gemarkung Ottenhöfen und Lautenbach. Hattenbach erinnert daran, dass sich der Gemeinderat Oberkirch bereits 2017 unter der Einbeziehung der Bürgerschaft und der Nachbargemeinden mit dem Thema Windkraft auf dieser Fläche beschäftigt hat. Damals sei beschlossen worden, die Planungen einzustellen und eine Windkraftnutzung der Ringelbacher Enklave nicht weiter zu verfolgen.
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.