Professionelles Drogendepot ausgehoben
Rund 50 Kilo verdächtige Substanz sichergestellt

Kehl (st).  Am Samstagvormittag fand die Durchsuchung einer Wohnung und einer Garage in der Kehler Innenstadt statt. Anlass waren die Erkenntnisse aus einem französischen Ermittlungsverfahren.

Die Staatsanwaltschaft Straßburg ermittelt schon seit geraumer Zeit gegen mehrere Männer wegen des Verdachts auf Handel mit Betäubungsmitteln in großem Stil.Dabei entstand der Verdacht auf ein Drogendepot auf deutscher Seite. Auf Antrag der französischen Behörden im Wege der Rechtshilfe erließ das Amtsgericht Offenburg einen entsprechenden Durchsuchungsbeschluss.

Am Samstagmorgen griffen die französischen Behörden dann zu: zwei Tatverdächtige wurden in Straßburg festgenommen, dabei wurde eine größere Menge Heroin sichergestellt. Bei der anschließenden Durchsuchung in Kehl unter Beteiligung der Kollegen der anderen Rheinseite konnten diverse professionelle Utensilien zur Verarbeitung und Verpackung von Betäubungsmitteln sichergestellt werden. Vermutlich wurden in der Kehler Wohnung große Mengen Betäubungsmittel gelagert und abgepackt. Zudem konnten knapp 50 Kilo einer betäubungsmittelverdächtigen Substanz aufgefunden werden. Derzeit wird durch das Landeskriminalamt untersucht, ob es sich dabei um Heroin handelt.

Der Ermittlungserfolg zeigt einmal mehr die gute Kooperation über Ländergrenzen hinweg zwischen den Staatsanwaltschaften Straßburg und Offenburg sowie den jeweiligen französischen und deutschen Polizeidienststellen.

Wegen des Verdachts des Handels mit Betäubungsmitteln von Deutschland auswurde auch bei der Staatsanwaltschaft Offenburg ein Ermittlungsverfahren gegen die französischen Täter eingeleitet. Hinweise, dass die Drogen auch in Deutschland verkauft wurden, bestehen bislang hingegen nicht.

Das Ermittlungsverfahren wird federführend durch die Staatsanwaltschaft Straßburg geleitet. Nähere Angaben zum Verfahren, insbesondere zur Identität der in Frankreich festgenommenen Personen und zu den in Frankreich sichergestellten Gegenständen, können daher von Seiten der deutschen Ermittlungsbehörden nicht gemacht werden.

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