Prozess vor dem Landgericht
Vorwurf des erpresserischen Menschenraubs sowie der schweren räuberischen Erpressung

Offenburg/Kehl. Die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Offenburg verhandelt ab dem 8. Oktober die Anklage der Staatsanwaltschaft Offenburg gegen Angeklagte im Alter zwischen 33 und 79 Jahren wegen erpresserischen Menschenraubes, schwerer räuberischerErpressung und gefährlicher Körperverletzung oder der Beihilfe hierzu.

Den Männern wird vorgeworfen, sich im August 2011 zur Begehung einesbewaffneten Raubüberfalls auf ein Wohnhaus entschlossen zu haben. In
Umsetzung dieses Tatplans seien sie in den
frühen Morgenstunden des 19. August 2011 zu einem Wohnanwesen in Kehl gefahren.
Während ein Angeklagter im Fahrzeug verblieb, sollen drei weitere Täter mittels einer
Leiter über eine Balkontür in das Wohnhaus eingedrungen seien.

Dort hätten sie die Geschädigte im Schlaf überrascht und an den Händengefesselt; ihren Mann hätten zwei mit einem Stock niedergeschlagen und
ebenso gebunden.

Anschließend sollen sie das Opfer aufgefordert haben, Geld und Wertsachen herauszugeben. Aus Angst um Leib und Leben für sich undihren Mann habe diese den Tätern daraufhin Bargeld im Wert von 28.000 Euro aus
einem Tresor und Schmuck im Gesamtwert von rund 200.000 Euro überlassen. Diese seien
daraufhin mit ihrer Beute geflüchtet.

Die Angeklagten sollen bei Ausführung der Tat maskiert gewesen seien.Außerdem habe ein Täter eine Schusswaffe bei sich geführt.
Drei der Angeklagten sind in Deutschland nicht vorbestraft. In Frankreich wurden sie wegen
vergleichbarer Taten im Zeitraum von Januar 2010 bis Mai 2011 in der Region
Elsass durch französische Gerichte zu langjährigen Haftstrafen
verurteilt.

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