Zu starke Aerosol-Belastung in Sisha-Bars
Wasserpfeife-Rauchen bleibt untersagt

Kehl (st). Wenngleich Restaurants, Kneipen und Cafés inzwischen wieder für Gäste geöffnet haben, der Griff zur Wasserpfeife in einer Shisha-Bar ist nicht erlaubt. Das Sozialministerium teilt mit, dass Shisha-Bars nicht zur ersten Öffnungsstufe zählen und aufgrund der starken Aerosolbelastung beim Rauchen untersagt bleiben. Lediglich Speise- und Schankbetrieb seien erlaubt, heißt es vonseiten des Ministeriums weiter.

Allerdings können Shisha-Bars geöffnet bleiben, wenn sie als Schankwirtschaft registriert sind. Auch der Verkauf von Speisen und Getränken bleibt ihnen weiterhin gestattet. Nur den Konsum von Wasserpfeifen dürfen sie ihren Gästen nicht anbieten. Der kommunale Ordnungsdienst wird die hiesigen Betreiber ansprechen und auf die Regelungen gemäß der Corona-Landesverordnung hinweisen.

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