Amtsmissbrauch und gewerblicher Handel
Kirche verhängt Strafe gegen Lahrer Ex-Dekan

Freiburg/Lahr (st). Gut zwei Jahre nach seiner rechtskräftigen Verurteilung wegen Veruntreuung durch das Landgericht Mannheim ist ein ehemaliger Lahrer Dekan auch kirchenrechtlich verurteilt worden. Das teilt das Erzbischöfliche Ordinariat in einer Pressemitteilung mit. Das Erzbischöfliche Offizialat, das kirchliche Gericht in Freiburg, sah es als erwiesen an, dass er im Wesentlichen gegen drei Straftatbestände verstoßen hat, die der Codex Iuris Canonici (CIC) ahndet: Amtsmissbrauch als Dekan und Pfarrer - Missbrauch kirchlich verliehener Gewalt beziehungsweise übertragener Aufgaben - zu Lasten seiner Pfarrei und seines Dekanats, unerlaubte Veräußerung von Kirchenvermögen sowie Betreiben von Handel und Gewerbe ohne Erlaubnis. Das Urteil des kirchlichen Gerichtes ergänzt das Urteil des Landgerichtes Mannheim.

Vierjährige Haftstrafe

Im Verfahren vor dem Landgericht war der Priester der Erzdiözese Freiburg zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt worden; inzwischen wurde die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt. Bereits vor dem staatlichen Gerichtsverfahren gab er vor knapp vier Jahren sein Amt als Dekan und Pfarrer auf. Er darf nun für die Dauer von 20 Jahren keine kirchlichen Ämter in der Erzdiözese mehr ausüben, in denen er Verantwortung für finanzielle Fragen trägt. Außerdem wurde er für die Dauer von zehn Jahren mit dem Verbot belegt, Beratungen, Begleitungen und Fortbildungen oder ähnliches durchzuführen. Im Gebiet seines ehemaligen Dekanats darf er in diesem Zeitraum auch weder seelsorglich tätig werden noch an öffentlichen Anlässen teilnehmen.

Sein Gehalt als Priester der Erzdiözese wird für den Zeitraum von ebenfalls zehn Jahren auf den sogenannten Tischtitel gekürzt. Diese Bezüge stellen eine Grundsicherung dar, zu deren Zahlung der Erzbischof kirchenrechtlich verpflichtet ist.
Für die Dauer von fünf Jahren ist es dem Priester verboten, außerhalb weniger, genau festgelegter Orte, Kirchen oder Kapellen, Sakramente oder Sakramentalien zu spenden. Außerdem wurde er zur Übernahme der Verfahrenskosten verurteilt, die er in Raten abzutragen hat. Das Urteil ist zwischenzeitlich rechtskräftig.

Über einen möglichen späteren Einsatz des Priesters hat Erzbischof Stephan Burger noch keine Entscheidung getroffen. Einen Einsatz in der Seelsorge hatte der Erzbischof allerdings bereits bei Bekanntwerden der Vergehen ausgeschlossen, so dass noch offen ist, ob und wie der Priester künftig für die Erzdiözese Freiburg tätig werden wird.

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